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JensP
Anmeldedatum: 08.09.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi 08 Sep, 2010 15:27 Titel: Problem mit Hausratversicherung |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Vor ein paar Wochen gab es bei uns einen Blitzeinschlag. Danach waren mein PC und mein Receiver defekt.
Für den PC habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und bei dem Receiver habe ich den damaligen Listenpreis als Schaden angesetzt, Rechnungen waren nicht mehr vorhanden.
Heute kam ein Brief der Versicherung, dass der Kostenvoranschlag für den PC nicht ausreicht. Die Versicherung will unbedingt Rechnungen der neu erworbenen Geräte. Dies muss ich entweder vorstrecken oder über eine Abretungserklärung regeln.
Demnach würde die Versicherung ja nicht den Schaden ersetzen, wie es eigentlich sein sollte, sondern die neuen Geräte. Ist das überhaupt rechtens? Es ist auch kein Problem ein Gutachten für den Receiver erstellen zu lassen, inklusive den Preis eines gleichwertigen Gerätes. Das genügt der Versicherung allerdings nicht, da sie unbedingt die Rechnungen will.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich das so hinnehmen, dass eben nicht der Schaden, sondern der Preis der Geräte ersetzt wird?
Ich möchte es halt vermeiden alles vorzustrecken und finde es unverschämt die Rechnungen zu verlangen, wenn ich schon den Kostenvoranschlag eingereicht habe.
Edit: Ich habe gerade die AGB durchgelesen. Dort steht, dass der Ersatz von Schäden durch Blitz usw. ersetzt wird. Ich nehme also an, dass die Versicherung im Recht ist zu behaupten die Rechnungen zu verlangen? Weil es sich ja dann um den Ersatz handeln würde. |
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Bert11081982
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: Do 09 Sep, 2010 10:37 Titel: |
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Wenn die Versicherung explizit den Ersatz übernimmt und keine weiteren Zusatzklauseln dies irgendwie einschränken, dann ja.
Dann kaufst du dir die Neugeräte und reichst deiner Versicherung die Rechnung ein.
Vielleicht kannst du es ja so machen, dass du die Geräte über Amazon.de oder einen anderen Online-Shop auf Rechnung kaufst. Dann kannst du evtl mit dem Zahlen warten, bis du das Geld von der Versicherung hast.
Ob das natürlich geht, hängt auch davon ab, wie schnell die Versicherung zahlt.
Ansonsten wirst du das Geld wohl oder übel vorstrecken müssen.
Viele Grüße |
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Emma99
Anmeldedatum: 27.05.2011 Beiträge: 4
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Verfasst am: Mo 30 Mai, 2011 11:34 Titel: |
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| Egal ob du im Internet oder in einem Laden kaufst, du hast ja generell ein Umtauschrecht (Bargeld oder Gutschein) und kannst innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten. |
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Naseweis
Anmeldedatum: 07.04.2011 Beiträge: 44
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Verfasst am: Di 31 Mai, 2011 09:30 Titel: |
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Hallo Emma99
solch einen Laden such ich schon lange
gibst du mir mal die Adresse
dann könnt ich mir Kleidung kaufen, diese 2 Wochen anziehen und nach 13 Tagen wieder umtauschen.
dann könnt ich ja viel Geld sparen |
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swing kid
Anmeldedatum: 23.11.2010 Beiträge: 21
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Verfasst am: Di 31 Mai, 2011 10:11 Titel: |
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Auf die eingangs genannte Problematik ist ja von Bert schon eingegangen worden, aber "Freund" naseweisnix macht seinem Namen wieder einmal alle Ehre... Kann man so etwas nicht einfach einmal unkommentiert lassen? _________________ Ich brauche keine Lebensversicherung. Ich möchte, daß alle richtig traurig sind, wenn ich einmal sterbe. |
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