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alfi2001
Anmeldedatum: 26.09.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr 26 Sep, 2008 21:54 Titel: privathaftpflicht---schadenfall |
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hallo,
letztes wochenende hab ich in einer gaststube einen über den durst getrunken. daraufhin musste ich mich auf wc übergeben.
dadurch verstopfte die toilette und ein sanitärunternehmen wurde daraufhin gerufen.
wird so ein fall normalerweile als haftpflicht akzeptiert?
gruss, alfi |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Di 30 Sep, 2008 08:26 Titel: |
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Dies ist von der jeweiligen Versicherung abhängig. Sowohl von der Versicherung des Unternehmens (Gaststube) als auch durch deine Versicherung.
Im Endeffekt können (hoffentlich) aber auch wenn keine Versicherung bezahlt, die Kosten nicht so hoch sein. Das Problem ist hier wohl, dass Versicherungen soweit ich weiß (bei KFZ Versicherungen klar, bei anderen weiß ich es nicht genau) selten leisten, wenn es um Alkohol geht. |
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alfi2001
Anmeldedatum: 26.09.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 30 Sep, 2008 17:45 Titel: |
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| ok, vielen dank. na mal schaun was rauskommt! |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 02 Okt, 2008 06:49 Titel: Re: privathaftpflicht---schadenfall |
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| alfi2001 hat Folgendes geschrieben: | hallo,
letztes wochenende hab ich in einer gaststube einen über den durst getrunken. daraufhin musste ich mich auf wc übergeben.
dadurch verstopfte die toilette und ein sanitärunternehmen wurde daraufhin gerufen.
wird so ein fall normalerweile als haftpflicht akzeptiert?
gruss, alfi |
ist natürlich auch immer eine frage der formulierung der schadensmeldung.
wenn du da reinschreibst, daß dir plötzlich schlecht wurde, sieht die sache schon etwas anders aus.
aber ich meine auch, daß die sache wohl nicht so teuer wird und man hier den schaden selber zahlen sollte. schon die meldung (ob wahr oder falsch), wird in der schadensabteilung einer versicherung einiges an grinsen auslösen & kommt vielleicht sogar in die erweiterte "best-of-sammlung".
lg
die geldmarie |
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Chinaski
Anmeldedatum: 14.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Fr 14 Nov, 2008 22:54 Titel: |
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Hallo alfi,
Ich bin nicht der Meinung, dass Du den Schaden selbst bezahlen solltest, dass sollte man, und sei der Schaden noch so klein, niemals selbst tun, wenn man nicht unbedingt muss.
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, ob Du für diesen Schaden überhaupt haftest. Ich weiß ja nicht in welchen Mengen Du dich da entleert hast, möchte ich im Detail aus sicherlich verständlichen Gründen auch nicht wissen, aber ich denke, es ist ureigenste Aufgabe des Gastwirtes, seine Toiletten so vorzuhalten, dass sie nicht gleich verstopfen, wenn sich derartige Unpässlichkeiten entladen. Sollte der Gastwirt dennoch der Meinung sein, dass Du dafür einstehen musst, solltest Du diesen Vorfall auf alle Fälle Deinem Haftpflicht-Versicherer melden, und zwar "ungeschönt". "Ungeschönt" daher, weil Versicherungsschutz auch gilt, wenn man völlig breit ist, gerade da braucht man in ja am meisten. Sollte der Versicherer es auch so sehen, dass eine Toilette das kleine Malheur auszuhalten hat, und wenn der Sachbearbeiter nicht völlig lebensfremd vergeistigt ist, tut er das auch, muss er Maßnahmen zur Abwehr des ungerechtfertigten Anspruchs des Gastwirts ergreifen. Die Gaststube solltest Du dann vielleicht eine kleines Weilchen nicht mehr frequentieren, der Wirt könnte böse sein, aber notfalls schiebst Du die Schuld auf den "bösen" Versicherer.
Sollte der Versicherer, fernab jeglicher Lebenserfahrung, sich der Meinung des Gastwirts anschließen und die Haftungsfrage bejahen, dann muss er den Schaden auch begleichen. In diesem Fall bist Du dann beim Wirt wieder voll rehabilitiert und kannst in der Wirtschaft wieder durchstarten.
Du kannst nicht verlieren
Gruss
Chinaski |
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PatrickSaar
Anmeldedatum: 06.02.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr 06 Feb, 2009 13:54 Titel: |
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| Ich seh das genauso: Schaden genau melden, abwarten was der Versicherer macht, entweder die bezahlen oder die wehren den Schaden (notfalls gerichtlich) für dich ab. In beiden Fällen kostet es dich nix. |
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