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Private Arbeitslosenversicherung

 
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: Di 18 Sep, 2007 13:24    Titel: Private Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Oft kommen neben der seelischen Belastung noch finanzielle Probleme dazu. Zwischen dem bisherigen Verdienst und dem Arbeitslosengeld besteht eine erhebliche Differenz, finanzielle Rücklagen sind in vielen Fällen kaum vorhanden. Um bei Arbeitslosigkeit diese Versorgungslücke zu schließen bieten Versicherungsgesellschaften private Arbeitslosenversicherungen an.
Im Leistungsfall erhält der Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag. Die Höhe richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und kann bis zu einer Höhe von monatlich 1.000,00 EUR abgeschlossen werden. Der Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung kann als Zusatz zu einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen werden. Die Beitragshöhe der Hauptversicherung erhöht sich natürlich dadurch. Eine weitere Möglichkeit ist der direkte Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung mit einem monatlichen Auszahlbetrag.
Banken, Versandhäuser und Autohäuser bieten bei Krediten spezielle Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit an. Bei Arbeitslosigkeit werden die fälligen Ratenzahlungen, aber meist nur für ein Jahr, übernommen.
Voraussetzung für den Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung ist, dass der Arbeitnehmer aus betriebsbedingtem Gründen gekündigt wurde. Er darf also nicht selbst gekündigt haben bzw. die Gründe für die Kündigung dürfen nicht bei ihm liegen. Natürlich kann die Versicherung nicht erst abgeschlossen werden wenn der Leistungsfall bereits eingetreten ist. In der Regel muss der Versicherungsnehmer eine feste mehrjährige Arbeitsstelle vorweisen können und die Auszahlungen sind an eine Wartezeit gebunden. Dazu kommt, dass die Auszahlungsdauer begrenzt ist und während der Auszahlphase die Beitragszahlung weiterhin erfolgen muss.
Ob und inwieweit sich der Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung lohnt muss jeder für sich selbst entscheiden. Vor Vertragsabschluss sollte vor allem das Kleingedruckte genau durchgelesen werden. Bei Bedenken und Unsicherheit sollte man den Versicherungsvertrag von kompetenter Stelle überprüfen lassen.
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Mario B.



Anmeldedatum: 21.08.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: Di 18 Sep, 2007 13:50    Titel:

Genau, gerade bei der privaten Arbeitslosenversicherung kommt es auf das Kleingedruckte an. Mein Neffe wollte eine solche Versicherung abschließen, hat jedoch wieder davon Abstand genommen. In den Vertragsklauseln stand, wenn er in einem Betrieb arbeitet, in dem verwandtschaftliche Verhältnisse zum Geschäftsführer bestehen, tritt der Versicherungsschutz nicht in Kraft. Darauf wurde er jedoch nicht vom Versicherungsmakler hingewiesen, obwohl der Makler wusste, dass mein Neffe in dem Betrieb von seinem Opa beschäftigt ist.
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