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PKV seit dem 1.1.09

 
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vk1



Anmeldedatum: 02.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: Mo 02 März, 2009 18:16    Titel: PKV seit dem 1.1.09

Ich war bis 30.11.09 arbeitslos und bei der AOK versichert, seit dem 1.12.09 habe ich eine Gewerbe angemeldet und bin selbstständig (habe bei der AOK nicht gekündigt) hab mich allerdings gewundert warum ich im Dez. keine Abbuchung meiner KV bekommen habe aber hab mir dabei nichts weiter gedacht.
Im Feb. hab ich mich von der Impuls AG beraten lassen die mir zu einem Wechsel in die PKV geraten hat (Gothaer) rückwirkend bin ich jetzt ab 1.1.09 (wg. der Versicherungspflicht) bei der Gothaer versichert (alle 3 Monatsbeiträge wurden mir im Dez. abgezogen is sehr super.... nur noch 100 € aufm Konto und das schon am 2.3. (dürfen die das?)
Meine Frage wäre ob ich bei der AOK immer noch versichert bin, habe ja nie gekündigt?! Kann ich auch einfach wieder wechseln (ab August oder Sep. werde ich wohl mein Gewerbe auf Nebenberuflich einrichten lassen da ich eine neue Arbeit anfange in der ich deutlich mehr verdiene als als selbstständige) oder macht mir da die Versicherung probleme?
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PatrickSaar



Anmeldedatum: 06.02.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Mi 04 März, 2009 11:13    Titel:

Oh, freut mich, mal jemanden zu finden, der bei Impuls versichert ist. Die Methoden von Impuls waren mir immer etwas suspekt, obwohl die Jungs sich in Sachen privater Krankenversicherung recht gut auskennen. Ich denke nicht, dass die beim Wechseln von AOK zu Gothaer was falsch gemacht haben. Da das Amt seit 1.12. keine Pflicht-Beiträge mehr für dich gezahlt hat, könnte das schon gewisse Probleme geben. Ich musste wegen sowas auch mal ne Nachzahlung leistne. Ruf doch einfach mal bei der AOK an und frag, was der letzte Stand bei denen ist.

Wenn du privat versichert bist, bist du auf jeden Fall nicht mehr bei der AOK. Die Leute von Impuls haben das sicherlich geregelt, wenn dabei was schief gelaufen ist, kannst du denen mal aufs Dach steigen von wegen Beratungsfehler.

Wenn du versicherungspflichtig wirst, aufgrund eines neuen Jobs, kannst/musst du wieder in eine gesetzliche Krankenkasse (wie alt bist du?) und die Private Krankenversicherung muss dann gekündigt werden.

Zum Thema Beratungspflicht: Wenn du planst, in nem halben Jahr die Selbständigkeit wieder aufzugeben, dann haben die von Impuls dich eventuell falsch beraten, denn dann war es wahrscheinlich sinnlos, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Naja, immerhin darf die Impuls im Falle einer Kündigung ihre Provision wohl teilweise zurückgeben.

Hast du ein Beratungsprotokoll?
_________________
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zoni000



Anmeldedatum: 09.09.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi 09 Sep, 2009 17:47    Titel: Private Krankenversicherung

Es besteht seit dem 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in Deutschland. Alles schön und gut. Nur wenn jemand eine EV abgegeben hat, ist es fast unmöglich in eine Private Krankenversicherung, oder Gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Wie sollen sich diese Versicherungspflichtigen denn bitte schön versichern, wenn er von keiner Krankenversicherung aufgenommen wird. Es gibt sicherlich einige wenige, aber die haben dann solche hohen Kosten, daß es völlig wahnsinnig ist. Ich finde, hier besteht von den Gesetzgebern erheblicher Nachbesserungsbedarf, z.B. eine Einführung daß die Krankenkassen auch verpflichtet werden, Leute mit einer EV aufzunehmen und zwar zu Konditionen, wie normale Versicherungsnehmer.
Oder was meint Ihr dazu?

mit freundlichen Grüßen,
_________________
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