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Saskia
Anmeldedatum: 18.09.2007 Beiträge: 19
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Verfasst am: Mo 28 Apr, 2008 13:05 Titel: Partnertarif für Risikolebensversicherung? |
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Hallo Leute,
ich möchte demnächst heiraten. Mein zukünftiger Mann und ich möchten eine Risikolebensversicherung abschließen. Ist es möglich, dass wir einen Partnertarif-Vertrag abschließen, um so die Police günstiger zu bekommen oder muss jeder einen eigenen Versicherungsvertrag haben?
Liebe Grüße
Saskia |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 277
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Verfasst am: Mi 30 Apr, 2008 10:00 Titel: |
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Sicher gibt es hier spezialisierte Partnertarife. Beim Partnertarif für die Risikolebensversicherung ist jedoch zu beachten, das im Todesfall die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt wird.
Die Beiträge beim Partnertarif für die Risikolebensversicherung bzw. die Lebensversicherung sind günstiger wenn sich zwei Raucher/Nichtraucher gemeinsam versichern lassen.
Hierbei ist jedoch evtl. zu beachten, das es Nachteile bei der Erbschaftsteuer geben könnte (vor allem bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften.)
Ich hoffe die Ausführungen sind soweit richtig, evtl. kann einer der Versicherungs Experten hier noch etwas ergänzen  |
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MrHomerJSimpson
Anmeldedatum: 25.04.2008 Beiträge: 10 Wohnort: Bedburg
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Verfasst am: Fr 02 Mai, 2008 19:02 Titel: Risiko-LV |
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Für den Fall, dass sich die Partner gegenseitig als Bezugsberechtigte im Todesfall einsetzen, kann man mit einem gemeinsamen Vertrag auf jeden Fall nicht viel falsch machen und ein paar € sparen. Versicherungsnehmer des Vertrages sollten beide sein. Sollten beide zeitgleich versterben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, also keine Panik.
Die maximale Laufzeit einer Risiko-LV beträgt meines Wissens nach 10 Jahre. Wenn das Paar sich die zu zahlende Prämie teilt und ein Teil raucht, der andere nicht, sollte der Raucher 65-70% zahlen. Er stellt schließlich auch das höhere Risiko dar. |
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gk
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Di 16 Jun, 2009 17:09 Titel: Re: Risiko-LV |
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Der obige Artikel von "MrHomerJSimpson" ist zwar schon etwas älter. Da er aber trotzdem von Gästen des Forums gelesen werden kann, erlaube ich mir hierzu nachfolgende Anmerkungen.
| MrHomerJSimpson hat Folgendes geschrieben: | | Für den Fall, dass sich die Partner gegenseitig als Bezugsberechtigte im Todesfall einsetzen, kann man mit einem gemeinsamen Vertrag auf jeden Fall nicht viel falsch machen und ein paar € sparen. |
Das ist so nicht ganz richtig. Denn wenn im Versicherungsfall die Versicherungsleistung auf Grund eines Bezugsrechts ausgezahlt wird, ist sie erbschaftssteuerpflichtig. Dieser Fall tritt immer dann ein, wenn der Partner verstirbt, der sowohl mitversicherte Person als auch Versicherungsnehmer war. Große Bedeutung hat dies unverheirateten Paaren, da diese einen sehr geringen Erbschaftsteuerfreibetrag haben. Es kann aber auch bei sehr großen Versicherungssummen für Ehepartner bedeutungsvoll werden. Weitere Informationen hierzu gibt es auch auf risikolebensversicherung-sofort-vergleich.de.
| MrHomerJSimpson hat Folgendes geschrieben: | | Die maximale Laufzeit einer Risiko-LV beträgt meines Wissens nach 10 Jahre. |
Das ist eine falsche Aussage. Risiskolebensversicherungen können sowohl als Einzelversicherung als auch als Partnerversicherung je nach Gesellschaft mit 35 bis 45 Jahren Versicherungsdauer abgeschlossen werden. Begrenzt wird die Versicherungsdauer lediglich noch durch das maximal mögliche Endalter der ältesten zu versichernden Person begrenzt. Dies darf je nach Versicherer maximal 70 bzw. 75 Jahren liegen.
| MrHomerJSimpson hat Folgendes geschrieben: | | Wenn das Paar sich die zu zahlende Prämie teilt und ein Teil raucht, der andere nicht, sollte der Raucher 65-70% zahlen. Er stellt schließlich auch das höhere Risiko dar. |
Wenn ein Partner Raucher und der andere Nichtraucher ist, sollten diese besser zwei getrennte Verträge abschließen. Die Partnerversicherung kann man nämlich nur als Nichtrauchertarif abschließen, wenn beide Partner Nichtraucher sind. Ansonsten wird man bei den meisten Gesellschaften (eine Ausnahme bildet die DIALOG) in den Rauchertarif eingestuft und dieser ist so kalkuliert, als wenn beide Partner rauchen. Man erhält dann zwar den kleinen Rabatt für den Partnertarif, verzichtet aber auf den deutlich höheren Nichtraucher-Rabatt. |
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