Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Während die Gesetzliche Unfallversicherung nur greift, wenn ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Arbeit geschieht - am Arbeitsplatz selbst, dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle -, können mit einer privaten Unfallversicherung auch solche Schäden versichert werden, die in der Freizeit passieren. Da dies auf jeden zweiten Unfall zutrifft, kann mit der privaten Unfallversicherung vorgebeugt werden. Sie übernimmt auch die Kosten, sollte das Haus aufgrund einer unfallbedingten Behinderung umgebaut werden müssen.