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Zusammen mit der privaten Krankenversicherung muss seit dem 1. Januar 1995 auch eine Private Pflegeversicherung abgeschlossen werden, die der gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Geregelt wird der Vertrag zur privaten Pflegeversicherung über das Pflegeversicherungsgesetz. Zu den Leistungen der Versicherung gehören unter anderem die stationäre Pflege sowie die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel.