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Titzi266
Anmeldedatum: 01.06.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: So 01 Jun, 2008 17:24 Titel: Nutzungsausgleich statt Mietwagen |
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Hi,
ich habe mal eine Frage.
Ich hatte einen Unfall und mein Auto ist ein Totalschaden. Die Schuldfrage ist schon geklärt der andere ist zu 100% Schuld.
Jetzt habe ich von der gegnerischen Versicherung statt einem Mietwagen lieber den Nutzungsausgleich genommen. Sind 27Euro pro Tag.
Jetzt zahlen sie mir 27Euro * 9 Tage (9 Tage ist lauf Dekra die Wiederbeschaffungsdauer) wären also 243Euro.
Das Geld bekomme ich aber erst wenn ich eine Kopie des neuen KFZ-Scheins an dieVersicherung schicke. Allerdings habe ich noch kein neuen KFZ-Schein da ich noch kein neues Auto habe. (ich in armer Azubi d.h. ich brauche erstmal das Geld der Versicherung)
Ist es wikrlich ok so, dass ich den Nutzuingsausgleich erst bekomme wenn ich eine Kopie des nächsten KFZ-Scheins an die Versicherung schicke? Einen Mietwagen würde ich ja auch sofort bekommen!?!?!
Kann ich also von der Versicherung verlangen, dass sie mir sofort das Geld zahlen?
Dann hätte ich noch eine Frage was ist denn mit der Dauer von dem Unfall bis das Gutachten da war? Das waren 10 Tage! Es ist nicht meine Schuld, dass es so lange gedauert hat. Kann ich also für diese 10Tage auch noch den Nutzungsausgleich verlangen? Kann ja nicht sein, dass diese 10Tage ignoriert und nicht entschädigt werden!?!?!?
Vielen Dank für Euro Antworten...
Titzi266 |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Mi 18 Jun, 2008 10:25 Titel: |
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Guten Tag!
Erstmal sorry der späten Antwort, hat sich hier eine Lösung ergeben? Sonst würde ich bei einer Versicherungsschlichtungs Stelle (siehe hier im Forum "Ärger mit der Versicherung) nachfragen bzw. um Hilfe ersuchen. |
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