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Motorradunfall fachgerecht reparieren?

 
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seelsorger705



Anmeldedatum: 19.04.2011
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di 19 Apr, 2011 22:57    Titel: Motorradunfall fachgerecht reparieren?

Hallo an alle User,

ich hatte einen Motorradunfall. Mir hat jemand die Vorfahrt genommen, ich bin gestürzt und mein Motorrad wurde beschädigt.
Ich habe leichte Prellungen erlitten.

Unfallgegner hatte Alkohol getrunken und die Polizei hat den Schaden aufgenommen.

Jetzt habe ich erst einmal 2.900,-- Euro + Mwst von der Versicherung für die Reparatur meines Motorrades (Bj. 2009) zugesprochen bekommen.
Ein Betrag für meinen beschädigten Helm und Kleidung steht noch aus.

Nun mein Anliegen:


Ich überlege mir, dass ich meine Maschine selbst repariere und mir den Betrag auszahlen lasse.
Grob geschätzt würde mich das ca. 2.000,-- Euro kosten.
Wie sieht das aus, wenn ich in Zukunft wieder einen unverschuldeten Unfall habe oder das Motorrad gestohlen wird?
Werden dann die 2.900,-- abgezogen, die ich bekommen habe?
Falls nicht, reicht es dann wenn ich Fotos mache, wenn sie repariert wurden ist?

Wenn nur die Rechnung zählt, würde ich sie lieber in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.


Wie ist die Rechtslage?


Gruß
der Seelsorger.Smile
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 20 Apr, 2011 09:21    Titel:

Hallo Seelsorger,

die Entscheidung dafür trifft das Versicherungsunternehmen.
Ich setze einmal voraus, dass Sie kein Kfz-Mechaniker sind.

In diesem Fall, kommt es darauf an, welche Schäden an dem Motorrad sind. Ob nur Blechteile ausgetauscht werden müssen, oder auch Reparaturen z.B. am Motor bzw. Getriebe durchgeführt werden müssen.

Ich empfehle hier immer den Schaden in einer Werkstatt beheben zu lassen.

Dann sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Sollte das Versicherungsunternehmen Ihrem Vorschlag zustimmen
bekommen Sie die Teile + Material incl. Mwst ersetz.
Für die Arbeit erhalten Sie eine Pauschale ohne Mwst.

Viele Grüße!
Merger
Gruß Merger
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: Mi 20 Apr, 2011 12:46    Titel:

Hallo Seelsorger,

Du bist Herr des Schadens. Dir kann niemand vorschreiben, dass Du den Schaden beheben musst, dass der Schaden nur durch eine Werkstatt behoben werden darf oder Du den Schaden selbst reparierst. Ich würde Dir empfehlen die Höhe des Schadens durch einen unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Den Sachverständigen der Versicherung bringe ich kein Vertrauen entgegen. Ich finde es auch komisch, wenn der Verursacher bzw. dessen Versicherung Dir sagt wie viel sie bereit ist für den Schaden zu bezahlen. Andersrum wird ein Schuh draus, wenn Du sagst mein Schaden ist ??? Euro hoch, schickt mir das Geld. Die Kosten des Gutachtens werden von der gegnerischen Versicherung getragen, ebenso die merkantile Wertminderung, eventuelle Rechtsanwaltskosten, Schmerzengeld, die Unkostenpauschale von 25 € sowie Mietwagen oder Nutzungsausfallgeld. Du kannst von der Versicherung VERLANGEN, dass der Schaden nach Gutachten abgerechnet wird. In dem Falle zieht die Versicherung aber Kosten ab, z.B. Verbringungskosten zum Lackierer und die nicht angefallene Umsatzsteuer. Kannst Du für Ersatzteile Quittungen vorlegen, bekommst Du dann dafür die Umsatzsteuer.

Die merkantile Wertminderung ist die „moralische Wertminderung“ Deines Motorrades durch den Unfall. Ob Du den Schaden beim Verkauf angeben musst, hängt vom Schaden ab. Da solltest Du besser den Gutachter fragen.
Bei einem späteren unverschuldeten Unfall wird auch nach reparierten Vorschäden gefragt. Das ist wichtig für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes.
Um bei einer Eigenreparatur die Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen zu bekommen reicht eine Reparaturbestätigung des Gutachters oder Fotos.

Lena
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