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martin12345
Anmeldedatum: 17.01.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo 17 Jan, 2011 15:56 Titel: Mietwagen angefahren |
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Hallo,
und zwar habe ich heute mit dem Wagen meines Stiefvaters(Audi A6 Avant) einen parkenden Sixt-Mietwagen leicht berührt beim einparken...
Habe es natürlich direkt der Niederlassung gemeldet. Mein Schaden beziffert sich auch auf min. 400 euro. also macht es aus meiner Sicht keinen sinn das ohne Versicherung zu regeln.
Das Fahrzeug meines Stiefvaters ist bei der Audi Bank finanziert/versichert
http://www.audi.de/etc/medialib/ngw/service/pdf2.Par.0003.File.pdf/kfz_versicherungen.pdf
Jetzt meine eigentliche Fragen, da ich leider noch nie derartige Probleme hatte und auch keinen sonst erreichen kann:
in den Versicherungsbedingungen steht:
Voraussetzungen
– Alter von Versicherungsnehmer und Fahrer
mind. 23 Jahre bis max. 70 Jahre
– Kaskoabschluss erforderlich
– Lastschriftverfahren zwingend
Heisst es, dass jeder über 23 den Wagen fahren darf und somit die Versicherung greift? Ich bin über 23 und bin mir nicht sicher ob ich mitversichert bin
und dann noch folgendes. Laut PDF:
Vollkaskoversicherung
– mitversicherte Teile bis 2.000,– Euro beitragsfrei
– Selbstbeteiligung 400,– Euro
Bedeutet dies, dass ich praktisch 400 Euro zahle und beide Fahrzeuge repariert werden (Höherstufung jetzt mal dahingestellt) oder wird nur das gegnerische Fahrzeug instandgesetzt.
Wäre super wenn ihr mir ein wenig helfen könntet.
Gruß |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mo 17 Jan, 2011 19:06 Titel: |
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Die Kfz-Versicherung ist für den Fremdschaden, also für den Schaden am Mietwagen da. Bei einem Schaden erfolgt normal eine Rückstufung.
Ausnahme: ergänzender Versicherungsschutz - keine Rückstufung im Schadensfall.
Die Vollkasko ist für den Eigenschaden da. Bei einem Selbstbehalt von 400 € wird dies am Erstattungsbetrag abgezogen.
Bei dem Text mitversicherte Teile handelt es sich um mitversicherte Zubehörteile in Höhe von 2.000 € wie z.B. Stereoanlage usw.
Auch in der Vollkasko gibt es im Schadensfall eine Rückstufung.
Viele Grüße! |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 02 Feb, 2011 17:50 Titel: |
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Die Haftpflichtversicherung "muss" für den Fremdschaden leisten, egal wie alt der Fahrer war. Wurde bei Vertragsabschluss vereinbart, dass nur ein bestimmter Personenkreis oder Personen ab einem bestimmten Alter das Fahrzeug fahren, stellt das eine Vertragsverletzung dar. Hier kann die Versicherung eine Konventionalstrafe erheben. In der Regel kündigen aber die Versicherungen in solchem Falle lieber den Vertrag.
Die Kasko würde ich bei dem geringen Schaden nicht in Anspruch nehmen. |
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KathyKlett
Anmeldedatum: 04.02.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Fr 04 Feb, 2011 12:53 Titel: |
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Blöde Sache in jedem Fall. Dein Stiefvater wird dich wohl nicht als Fahrer in seinem Versicherungsvertrag drin haben? Dann bezahlt sie den Schaden auch nicht.
Die Haftpflicht schon eher, das stimmt. Die Frage ist nur, wie hoch dann die Konventionalstrafe ist und ob es sich lohnt, diese zu bezahlen oder ob es dann nicht günstiger ist, den Schaden gleich selbst zu bezahlen. Gleiches gilt auch bei der Kasko mit Selbstbehalt. Meldet ihr den Schaden, werdet ihr zurückgestuft und bezahlt trotzdem 400 Euro. |
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Merger Gast
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Verfasst am: Sa 05 Feb, 2011 11:56 Titel: |
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Hallo Kathy,
was verstehst Du denn unter dem Begriff Konventionalstrafe ?
Eine Erläuterung hierzu findest Du hier - http://de.wikipedia.org/wiki/Konventionalstrafe
Bei diesem Unfall wird das Versicherungsunternehmen auf jeden Fall von
der Firma Sixt informiert werden.
Das bedeutet, dass der Beitrag rückwirkend, wenn eine Fahrereinschränkung besteht, geändert wird. |
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