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maximilian10
Anmeldedatum: 09.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi 09 Jul, 2008 10:26 Titel: mein saxophon ist weg was jetzt???? |
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Aslo ich war so doof und habe mie Sxophon umräumphase in meinem Zimmer in den Keller gestellt und der wurde natührlich sovor aufgebrochen und das saxophon ist weg. Meint ihr ich habe eine Chance das die Versicherung den Verlusst bezahlt ??????und das nächste Problem ist ich habe keine Rechung mehr oder so ich habe Fotos und meine Eltern also Zeugen aber das wars auch !!
ich danke euch schonmal im vorraus max |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Mi 09 Jul, 2008 14:07 Titel: |
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1.) Rechnung kann man eventuell vom Musikinstrumentehersteller/Verkäufer noch ausstellen lassen, bei einem Privatverkauf/Kauf natürlich schwerer.
2.) Ist die Frage ob das ganze in der Hausratversicherung abgedeckt wird.
3.) Ein Anruf bei der zuständigen Versicherung oder Versicherungsmakler mit Schilderung und Nachfrage ist sicher hilfreich. |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 11 Sep, 2008 22:20 Titel: Re: mein saxophon ist weg was jetzt???? |
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hi,
wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, sollte die bei einbruchdiebstahl auch die im keller befindlichen sachen ersetzen.
notfalls musst du die marke/type des saxophons, den ankaufspreis und händler nennen und das sollte funktionieren.
in österreich gilt der kellerrat (wenn verschlossen und ein einbruch vorliegt) jedenfalls mitversichert - typischer kellerkram allerdings nur auf Zeitwert (und nicht auf neuwert).
das saxophon sollte also bei passender kundenverbindung kein problem geworden sein.
good luck:
die geldmarie
| maximilian10 hat Folgendes geschrieben: | Aslo ich war so doof und habe mie Sxophon umräumphase in meinem Zimmer in den Keller gestellt und der wurde natührlich sovor aufgebrochen und das saxophon ist weg. Meint ihr ich habe eine Chance das die Versicherung den Verlusst bezahlt ??????und das nächste Problem ist ich habe keine Rechung mehr oder so ich habe Fotos und meine Eltern also Zeugen aber das wars auch !!
ich danke euch schonmal im vorraus max |
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Kranich
Anmeldedatum: 21.01.2010 Beiträge: 22 Wohnort: Essen
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Verfasst am: Mo 15 Feb, 2010 17:53 Titel: |
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Keller zählen zum versicherten Wohnraum mit dazu, wie GAragen etc. Un dich habe gehört, dass beim Wohnungswechsel der Versicherungsschutz
a) auf die neue Wohnung übergeht
und b) während des Wohnungswechsels in beiden Wohnungen gilt. In der alten dann noch bis zu 2 Monate nach dem Umzug.
Das müsste dann unter 'Einbruchdiebstahl' laufen, wenn Einbruchsspuren zu sehen sind. |
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