Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Haftpflichtversicherung für Wohnungseigentümer Nächstes Thema anzeigen: Schaden bei meinem Bruder |
| Autor |
Nachricht |
Werbefreies Forum >> Jetzt registrieren und Ihre Fragen stellen
SuperFastBobby
Anmeldedatum: 08.01.2010 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Fr 08 Jan, 2010 15:53 Titel: Mehrfache Sachbeschädigung |
|
|
Hallo,
mein Kind hat mehrere Wände und Oberflächen besprüht und bemalt.
Mein Kind ist noch nicht 14 und somit nicht Strafbar.
Natürlich wollen jetzt die Besitzer der bemalten Wände "Schadenersatz"
Doch natürlich ist dieser Schadenersatz im mehrstelligen Bereich.
Ich habe in einem anderen Forum dies hier gelesen :
| Code: | Wenn Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, dann haben sie wohl fahrlässig gehandelt: Haftpflicht zahlt für den Schaden, der durch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht entstanden ist und von den Eltern bezahlt werden muß!
|
Stimmt das ? Also würde die Haftpflichtversicherung diese Mehrstellige Summe zahlen wenn, die Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben beispielsweise wenn das Kind Abends nach 22:00 nach draußen gegangen ist.
Doch könnte es sein das die mir dann mein Kind wegnehmen wollen weil ich ja die Aufsichtspflicht vernachlässigt habe ???
Ich würde mich über jede Antwort freuen !!
Mit freundlichen Grüßen
Bob
/Edit
Und wie kann ich mein Kind mit einem Titel belegen ?
/edit 2
Könnte man mit den "Beschädigten einen "Deal" ausmachen ?
Beispielsweise das man an jeden der Beschädigten 10€ zahlt ? |
|
| Nach oben |
|
 |
insurer
Anmeldedatum: 23.04.2009 Beiträge: 81
|
Verfasst am: Mo 11 Jan, 2010 14:03 Titel: |
|
|
Guten Tag,
1. man wird Ihnen Ihr Kind mit sicherheit nicht wegnehmen.
Ich denke, eher dass es sich bei Ihnen um den 14jährigen Jungen handelt, der hier die Wände mit seinen Spraydosen verschönern wollte.
2. Es handelt sich um einen Vorsatzdelikt und damit ist diese Tat nicht versichert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie außversehen die Wand angemalt haben.
3. Im Alter zwischen 7-18 Jahren sind Sie nur beschränkt deliktfähig. d.h. es wir dgeschaut ob bei Ihnen die nötige Einsichtsfähigkeit vorhanden war.
Mit 14 Jahren sollte man wissen, dass es nicht grade clever ist wänder zu bemalen. Daher sind Sie in diesem Fall volldeliktfähig.
Taschengeld sparen und sich bei den Eltern ganz lieb mit einer Packung MonCheri oder einem Straß Blumen entschuldigen. Gleiches bitte auch bei den Bechädigten tuen. |
|
| Nach oben |
|
 |
SuperFastBobby
Anmeldedatum: 08.01.2010 Beiträge: 2
|
Verfasst am: Mo 11 Jan, 2010 23:04 Titel: |
|
|
Okay,
danke für diese Antwort.
Aber ich habe mich mit jemanden in Verbindung gesetz, der Ex-Anwalt ist.
MfG B
/closen + deleten |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|