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Mehrfache Sachbeschädigung

 
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Autor Nachricht
SuperFastBobby



Anmeldedatum: 08.01.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr 08 Jan, 2010 15:53    Titel: Mehrfache Sachbeschädigung

Hallo,

mein Kind hat mehrere Wände und Oberflächen besprüht und bemalt.
Mein Kind ist noch nicht 14 und somit nicht Strafbar.

Natürlich wollen jetzt die Besitzer der bemalten Wände "Schadenersatz"

Doch natürlich ist dieser Schadenersatz im mehrstelligen Bereich.
Ich habe in einem anderen Forum dies hier gelesen :

Code:
Wenn Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, dann haben sie wohl fahrlässig gehandelt: Haftpflicht zahlt für den Schaden, der durch die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht entstanden ist und von den Eltern bezahlt werden muß!


Stimmt das ? Also würde die Haftpflichtversicherung diese Mehrstellige Summe zahlen wenn, die Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben beispielsweise wenn das Kind Abends nach 22:00 nach draußen gegangen ist.

Doch könnte es sein das die mir dann mein Kind wegnehmen wollen weil ich ja die Aufsichtspflicht vernachlässigt habe ???

Ich würde mich über jede Antwort freuen !!


Mit freundlichen Grüßen

Bob





/Edit


Und wie kann ich mein Kind mit einem Titel belegen ?


/edit 2

Könnte man mit den "Beschädigten einen "Deal" ausmachen ?

Beispielsweise das man an jeden der Beschädigten 10€ zahlt ?
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jan, 2010 14:03    Titel:

Guten Tag,

1. man wird Ihnen Ihr Kind mit sicherheit nicht wegnehmen.

Ich denke, eher dass es sich bei Ihnen um den 14jährigen Jungen handelt, der hier die Wände mit seinen Spraydosen verschönern wollte.

2. Es handelt sich um einen Vorsatzdelikt und damit ist diese Tat nicht versichert.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie außversehen die Wand angemalt haben.

3. Im Alter zwischen 7-18 Jahren sind Sie nur beschränkt deliktfähig. d.h. es wir dgeschaut ob bei Ihnen die nötige Einsichtsfähigkeit vorhanden war.
Mit 14 Jahren sollte man wissen, dass es nicht grade clever ist wänder zu bemalen. Daher sind Sie in diesem Fall volldeliktfähig.

Taschengeld sparen und sich bei den Eltern ganz lieb mit einer Packung MonCheri oder einem Straß Blumen entschuldigen. Gleiches bitte auch bei den Bechädigten tuen.
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SuperFastBobby



Anmeldedatum: 08.01.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jan, 2010 23:04    Titel:

Okay,

danke für diese Antwort.

Aber ich habe mich mit jemanden in Verbindung gesetz, der Ex-Anwalt ist.

MfG B

/closen + deleten
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