Versicherung Forum - Versicherungsvergleich - Versicherungen - Versicherung Blog - Vermögen - KFZ Versicherung
Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Vorheriges Thema anzeigen: Inanspruchnahme mehrerer Vers. bei einem Fall ? Nächstes Thema anzeigen: Bemessungsgrundlage für Krankenkassenbeitrag bei BUZ ? |
| Autor |
Nachricht |
funnyjanni
Anmeldedatum: 27.10.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Mo 27 Okt, 2008 13:34 Titel: Mal eine Frage zu Ärztlichen Verordnungen |
|
|
Hallo.
Kleine Frage: Ich hatte vor einigen Monaten Probleme mit den Händen / Rücken. Habe viele Ärzte abgeklappert (ist erstmals nach einem Tauchgang aufgetreten, deshalb war ich in Sorge), aber so wirklich was ergeben hat sich nicht. Die Orthopädin hat mich eingeränkt und zum CT (ohne Befund) überwiesen. Zusätzlich habe ich Krankengymnastik verschrieben bekommen.
Damals wars aber zeitlich mehr als schlecht, ich hatte viel um die Ohren und so bin ich nicht zur Krankengymnastik gegangen (die Beschwerden hatten sich ohnehin gelegt) auch zu einer Nachuntersuchung bin ich nicht mehr gegangen (einfach, weils ja keine Beschwerden mehr gab und das CT auch ohne Befund war). Jetzt sitz ich hier und frage mich, ob das nicht später mal negativ ausgelegt werden kann. Beispielsweise Bandscheibenvorfall in 3 Jahren. Kann meine Krankenversicherung dann sagen "aber damals haben Sie ja die Krankengymnastik nicht gemacht und bei der Nachuntersuchung waren sie auch nicht, deswegen zahlen wir nicht..."
Bzw. sollte ich mir einfach nochmal eine Überweisung holen und die Gymnastik jetzt nachholen?
Würde mich über Meinungen freuen. |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|