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Die Musterbedingungen gehören als Teil I zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung. In Teil II werden die vereinbarten Tarifbedingungen festgehalten. Die Musterbedingungen für die Krankheitskostenvoll- und Krankenhaustagegeldversicherung, das Pflegetagegeld und die Krankentagegeldversicherung stammen aus dem Jahr 1994. Bei der privaten Pflegepflichtversicherung gelten die Musterbindungen von 1995.