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eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Eine mehrfache Versicherung liegt vor, wenn ein- und dasselbe Risiko mit mehreren Policen abgesichert wird. In der privaten Krankenversicherung liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn zusätzlich zum bestehenden Vertrag bei einem anderen Unternehmen eine weitere Krankheitskostenversicherung abgeschlossen oder die Gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss das Versicherungsunternehmen, mit dem der erste Vertrag vereinbart wurde, darüber informiert werden.