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eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Die Maschinengarantieversicherung richtet sich an die Hersteller von Maschinen, Maschinenteilen, Konstruktionen, Apparaten und maschinellen Anlagen. Sie übernimmt die Risiken, die sich aus Fehlplanung, Material- und Montagfehlern ergeben. Allerdings zahlt sie nicht bei Ansprüchen, die auf vertraglich vereinbarte Strafen beruhen, oder Schäden, die bei korrekter Berechnung durch eine vorzeitige Abnutzung oder Betriebseinflüsse entstehen. Auch die Fehlerbeseitigung ist nicht in der Maschinengarantieversicherung enthalten.