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Nachricht |
David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 262
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Verfasst am: Mi 04 Jun, 2008 12:50 Titel: Lebensversicherung Arten von Verträgen |
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m Bereich der Lebensversicherungen, werden unterschiedliche Vertragsarten angeboten.
Die günstigste Möglichkeit Hinterbliebenenschutz zu gewährleisten bietet die Risikolebensversicherung. Sie wird nur Zahlungspflichtig im Schadensfall, d.h. wenn die versicherte Person stirbt. Erlebt die versicherte Person, das Vertragsende, entfällt der Versicherungsschutz. Neben der Hinterbliebenenabsicherung wird diese Versicherungsform gerne gewählt, um z.B. Hausfinanzierungen abzusichern.
Im Versicherungszweig der Kapitallebensversicherungen, unterscheidet man die Formen der Rentenversicherungen, und der Lebensversicherungen.
Staatlich geförderte Formen der Rentenversicherungen, sind die Rürup und die Riester Rente. Bei diesen beiden Versicherungsformen hat man bei Vertragsende jedoch kein Kapitalwahlrecht, und auch der Hinterbliebenenschutz muss gesondert festgelegt werden. Die Beiträge zu diesen beiden Anlageformen der privaten Alterssicherung, sind als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar.
Die Private Rentenversicherung gewährt bei Vertragsende das Kapitalwahrecht, oder Rentenauszahlungen. Stirbt die versicherte Person vor Vertragsende, erhält die bezugsberechtigte Person in der Regel, die bisher eingezahlten Beiträge plus Zinsen und Gewinnanteile. Stirbt die versicherte Person nach beginn der Rentenzahlungen, erhält die bezugsberechtigte Person, die Rentenzahlungen für die Jahre, die sie garantiert worden sind.
Durch eine Kapitallebensversicherung wird nicht nur Hinterbliebenenschutz gewährleistet, sondern bei Vertragsende erhält die versicherte Person, die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme, plus Zinsen und Gewinnanteile.
Da es verschiedene Anlageformen für eine Kapitallebensversicherung gibt, kann die Gewinnausschüttung variieren
Bei der Kapitallebensversicherung besteht auch die Möglichkeit, diese auf zwei verbundene Leben, abzuschließen.
Das bedeutet, das z.B. ein Ehepaar, versichert und sich damit gegenseitig oder die eigenen Kinder finanziell absichert, sollte jedoch einer der beiden Partner vor Vertragsende sterben, entfällt für den anderen Partner der Versicherungsschutz und somit eventuell die Altersabsicherung. |
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Tobias K.
Anmeldedatum: 07.07.2008 Beiträge: 9 Wohnort: Castrop-Rauxel
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Verfasst am: Mo 07 Jul, 2008 21:05 Titel: |
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Hallo,
was auch zur Lebensversicherung gehört und auch sehr gerne genommen wird, da das Geld nicht weg ist wie bei der Lebensversicherung wenn der VN nicht verstirbt, ist die Sterbegeldversicherung.
Die Sterbegeld läuft wie folgt.
Der VP zahlt seinen Beitrag bis er 85 Jahre alt ist. Dann hört die Zahlung auf. Sollte er nach Vertragsabschluss innerhalb der ersten 3 Jahre sterben, zalht die Versicherung die eingezahlten Beiträge zurück. Nach 3 Jahren einzahlen wird die kompplete VS die gewünscht war ausgezahlt im Fale des Todes. _________________ Barmenia Versicherungs Agentur
Tobias F. Kubait
Castrop-Rauxel |
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Astrid

Anmeldedatum: 31.07.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: Do 31 Jul, 2008 11:19 Titel: |
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Also diese Sterbegeldversicherung kannte ich noch gar nicht, danke für die Information, Tobias. _________________ Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muß sie allein machen. - Kurt Tucholsky |
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