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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 27 Apr, 2011 20:31 Titel: Leben - Verbraucher können Nachzahlung bei Kündigungen forde |
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Urteil zugunsten der Verbraucher zu Kündigungsklauseln bei Lebensversicherungen
Verbraucher können Nachzahlung fordern
Hamburg. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern kommen auf die deutsche Versicherungswirtschaft Belastungen in Milliardenhöhe zu. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtete am Freitag, dass das Hamburger Landgericht in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) entschieden habe, dass mehrere Kündigungs- und Beitragsfreistellungsklauseln unwirksam sind. Jetzt könnten Versicherte, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder Private Rentenversicherung abgeschlossen und diese seitdem gekündigt haben, eine nachträgliche Aufstockung ihrer Rückkaufswerte fordern. Diese Urteile hätten Grundsatzbedeutung für die gesamte Branche und Millionen von Verbrauchern.
Nach Ansicht der Richter sei dem Verbraucher «weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht», hieß es dazu weiter. Mit dieser Auffassung sei das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2005 gefolgt, in der bis Herbst 2001 verwendete Klauseln beanstandet worden waren.
Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale werden in Deutschland jedes Jahr rund vier Millionen kapitalbildende Versicherungen gekündigt. Durch Nachteile infolge hoher Abschluss- und Vertriebskosten verlören Kunden mehrere Tausend Euro. Die Nachteile werden jetzt zwar nicht beseitigt, durch die Urteile aber zumindest gemildert. Die Zentrale verwies zudem noch darauf, dass Kunden bei einer Kündigung etwa die Hälfte des eingezahlten Geldes zurückfordern könnten. Liege die Kündigung dabei schon länger zurück, ist jetzt ein Nachschlag fällig. Darüber hinaus sei ein Stornoabzug auch nicht mehr erlaubt.
«Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft jetzt an die Verbraucher zahlen muss, auf rund 12 Milliarden Euro», erklärte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Den Betroffenen rät sie dringend, sofort Ansprüche anzumelden. Ein Musterbrief für Verbraucher ist auf den Seiten der Zentrale (vzhh.de) erhältlich. (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07) |
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