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maryschelly
Anmeldedatum: 03.02.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: So 03 Feb, 2008 00:23 Titel: laptop defekt, nur 60euro dafür?? |
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Hallo
ich benötige mal Hilfe.
Ich habe den Laptop meiner Freundin (gekauft 2003; 1000 für Euro) durch ein umgekipptes Glas irreparable geschädigt. Das Ganze meldete ich meiner Haftpflicht, die daraufhin das Gerät prüfen ließ. Den Laptop kann man nicht mehr reparieren. Es wurde auch dort festgestellt, das es nicht zu reparieren ginge, denn er kam unrepariert zurück.
Die Versicherung teilte mit, das sie 60 Euro überweisen würde.
Das kann es doch aber nicht sein, oder? Denn schließlich kriegt man für 60 Euro kein gleichwertiges Gerät. Klar ist es ein älteres Modell, aber es funktionierte ja schließlich vorher und zumindest muß sie doch ein funktiondtüchtiges Gerät bekommen, oder nicht? Wozu bin ich denn versichert? Ich kann ja wohl kaum aus meiner privaten Tasche die Differenz begleichen, denn dann brauch ich mich nicht gegen Schäden versichern lassen.
Weiß jmd. Rat? Sie wäre ja auch mit einer Reparatur einverstanden gewesen, hauptsache, es funktioniert wieder.
Danke für hilfreiche Antworten |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 214
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Verfasst am: So 03 Feb, 2008 22:11 Titel: |
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Hierbei ist es mal sinnvoll, zuerst zu prüfen, welche Versicherung hier in Frage kommt:
Haftpflichtversicherung ist klar; aber hier musst du beachten, welche Versicherungsbedingungen zu beachten sind.
Wenn der Laptop nicht extra mitversichert war/ist, kann sein das nur ein Anteil davon übernommen wird (daher evtl. so wenig), der genaue Versicherungsvertrag bzw. die Polizze zu prüfen ist hier sinnvoll, um das eventuell naczuvollziehen zu können.
Eine Nachfrage bei der Versicherung bzw. eine Erklärung wäre auch interessiert.
Übrigens:
Ihreparabel gibt es fast nicht, datenwiederherstellung geht in (fast) jedem Fall, reparatur/tauschen von teilen also ebenfalls. |
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young insurance

Anmeldedatum: 05.08.2007 Beiträge: 52 Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Di 05 Feb, 2008 11:17 Titel: |
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Wieso sollte ein Laptop in der Privathaftpflicht nicht mitversichert sein?
Die Privathaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer (also hier maryschelly) ja vor Schadensersatzansprüchen Dritter (maryschellys Freundin).
Die Frage ist ja: was ist ein 5-Jahre alter Laptop noch wert, denn nur soviel Geld steht der Freundin von maryschelly für den zerstörten Laptop zu. Die Versicherung sagt 60,- Euro, muss also demnach erstmal nur 60,- Euro zahlen (klingt nicht schön, ist aber leider so).
Gerade bei Technik wie PCs, Laptops oder Fernseher ist der Wertverlust ja grundsätzlich hoch.
@maryschelly: wie ist die genaue Bezeichnung des Laptops? Schau mal bei ebay oder bei einem Händler, was ein identischer oder möglichst ähnlicher Laptop (5 Jahre alt) gebraucht kosten würde. Wenn man einen gleichwertigen Laptop für rund 60,- Euro bekommen würde, dann wäre das schon mal ein Indiz, dass die Versicherung nicht schlecht liegt. Falls nicht, in jedem Fall nochmal nachhaken bei der Versicherung. Evtl. kann dir auch der Vertreter oder Makler helfend zur Seite stehen, bei dem du den Vertrag abgeschlossen hast.
Außerdem würde ich die Versicherung anschreiben, wie sie auf den Wert gekommen ist. _________________ www.young-insurance.de - Versicherungsvergleiche online, kostenlos und anonym. |
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MrHomerJSimpson
Anmeldedatum: 25.04.2008 Beiträge: 8 Wohnort: Bedburg
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Verfasst am: Fr 25 Apr, 2008 22:45 Titel: Zeitwert |
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Deine private Haftpflicht-Versicherung kommt für schuldhaft verursachte Personen-/Sachschäden bei Dritten auf. Grundsätzlich wird nur der Zeitwert entschädigt. Dieser errechnet sich in der Regel aus dem damaligen Anschaffungspreis, der üblichen Nutzungsdauer des Gerätes sowie Alter und Zustand.
Beispiel:
Laptop 1000 €
Übliche Nutzungsdauer ca. 4 Jahre
Wertverlust je Jahr ca. 200 - 250 €
Sollten dann noch z.B. optische Fehler, wie z.B. Kratzer usw. am Gerät zu finden sein, ist es gut möglich, dass die 60 € in Ordnung sind.
Solltest Du jedoch mit Deiner Freundin zusammen wohnen, stellt ihr eine häusliche Gemeinschaft dar. Gegenseitige Haftpflicht-Ansprüche solcher Personen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist zu beachten: Geliehene, gemietete und gepachtete Dinge sind nicht versichert ( mit Ausnahme von Mietsachschäden in der gemieteten Wohnung ). |
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