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Kurzzeitversicherung für Urlaub?

 
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denkgeräusch



Anmeldedatum: 08.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 19:30    Titel: Kurzzeitversicherung für Urlaub?

Hi!

ich werde demnächst mit einigen Freunden in die Toscana fahren. Wir werden uns auf 2 PKW aufteilen, für die jeweils nur ein einziger Fahrer versichert ist.
Es wär uns natürlich lieb, wenn man ab und zu einen Fahrerwechsel machen kann - bzw. falls sich dort einer der Fahrer verletzt o.ä. steh´n wir dumm da...

Hier also meine Frage:

Ist es grundsätzlich möglich, eine bestehende KFZ-Versicherung für einen kurzen Zeitraum (10 Tage) auf jeweils einen zweit-Fahrer (22Jahre alt) auszuweiten, bzw eine extra-Versicherung für diesen Zeitraum abzuschließen?

Was wären die Risiken, wenn ich eines der beiden Autos unversichert fahre? Haftpflicht besteht ja sowieso - muss ich also im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls "nur" den Schaden am eigenen PKW zahlen? Was ist mit eventuellen Personenschäden?

würde mich um baldige Antwort sehr freuen ;-)

liebe Grüße,
Flo
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 19:55    Titel:

Siehe http://www.versicherung-forum.com/brauche-hilfe-bei-versicherungsfragejuengerer-fahrer-t658.html
_________________
Ich werde keine Versicherungsangebote oder Vergleiche erstellen und bitte alle von diesbezüglichen Anfragen abzusehen
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denkgeräusch



Anmeldedatum: 08.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 20:01    Titel:

hi! danke für die schnelle antwort!

hmm - eigentlich müsste sich die versicherung freuen, wenn wir fahrerwechsel machen. das unfallrisiko wird dadurch herabgesetzt...

bleibt noch die frage: was für ein risiko gehe ich ein, wenn ich den pkw eines freundes unversichert fahre?
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 20:05    Titel:

Wurde bei Vertragsabschluss vereinbart, dass nur ein bestimmter Personenkreis oder Personen ab einem bestimmten Alter das Fahrzeug fahren, stellt das eine Vertragsverletzung dar. Hier kann die Versicherung eine Konventionalstrafe erheben. In der Regel kündigen aber die Versicherungen in solchem Falle lieber den Vertrag.
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denkgeräusch



Anmeldedatum: 08.05.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 20:14    Titel:

ouh - das ist weniger gut...
und in bezug auf den u.U. entstandenen schaden/personenschaden? kommt da die haftpflicht auf, abgeseh´n von schäden am eigenen fahrzeug?
wenn sich der fahrer das bein bricht oder so wird uns nämlich nichts anderes übrig bleiben, wie jemanden unversichert fahren zu lassen. letztes jahr hatten wir schon ne lebensmittelvergiftung mit am start (pizza mit muscheln), weswegen ich da schon fahren musste - seit dem rechne ich mit allem und informiere mich lieber gut ;-)
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Lena



Anmeldedatum: 20.03.2011
Beiträge: 117

BeitragVerfasst am: So 08 Mai, 2011 21:28    Titel:

Die Haftpflicht muss leisten, auch für Personenschäden der Mitfahrer.
Im Notfall darf jeder fahren. Falls ausgerechnet da ein Schaden entsteht, sollte man sich den Arztbesuch bestätigen lassen.

Viele Grüße
Lena
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