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Kulanz bei Riester-Rente

 
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 188

BeitragVerfasst am: Do 05 Mai, 2011 15:22    Titel: Kulanz bei Riester-Rente

Riester-Rentensparer können sich zu Unrecht erworbene Zulagen durch Nachzahlungen doch noch sichern. Das hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen.

Für Sparer unter 25 Jahren lohnt sich das Riestern: Sie bekommen zusätzlich zur jährlichen Zulage einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro.
Die schwarz-gelbe Ministerrunde verabschiedete einen Gesetzentwurf, der den Verbraucherschutz in jenen Fällen verbessern soll, in denen Riester-Sparer für bestimmte Jahre versehentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten, teilten das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium nach der Entscheidung mit. Der Bundestag muss noch über das Gesetz abstimmen.
Mit dem Entwurf aus dem Finanzministerium reagiert die Bundesregierung auf das Bekanntwerden massenhaften Fehlverhaltens von Riester-Sparern, von denen der Staat deshalb in 1,5 Millionen Fällen Zulagen zurückforderte.
Alternativen
Eine Risikolebensversicherung genügt, um das Todesfallrisiko etwa eines allein verdienenden Elternteils mit Familie im noch verschuldeten Eigenheim abzusichern. Mit dieser Versicherung wird aber nichts für den Erlebensfall angespart: Die Beiträge sind weg, wenn der Versicherte nicht während der Vertragslaufzeit stirbt.
Für die Altersvorsorge eignen sich Rentenversicherungen. Die staatlich geförderten Formen sind die „Rürup“-Rente (für Selbstständige) und die „Riester-Rente“ für Beamte und
Angestellte.
Private Rentenversicherungen als Ergänzung sind sinnvoll. Steuern zahlt man nicht auf den vollen Betrag, sondern nur auf den Ertragsanteil von 18 Prozent, wenn man mit 65 in Rente geht. Eine Rente von 500 Euro im Monat, die im Laufe der Jahre wegen der Überschussbeteiligung auf 650 bis 700 Euro steigen kann, kostet einen 65 Jahre alten Mann – je nach Anbieter – einmalig 115072 (Cosmos Direkt) bis 122130 (Neue BBV) Euro.
Zehn Jahre Rentengarantie sind in diesen Zahlen berücksichtigt. Das heißt: Verstirbt der Rentenbezieher mit 66 Jahren, erhalten die Hinterbliebenen noch weitere neun Jahre eine Rentenzahlung oder eine Einmalauszahlung. Verstirbt der Rentenbezieher nach dem 75. Lebensjahr, fällt das Restguthaben an die Versicherung.
Monatlich ansparen kann man eine 500 Euro-Rente auch: Dann muss zum Beispiel ein 30 Jahre alter Mann 35 Jahre lang – je nach Anbieter – zwischen 123,38 Euro (Cosmos Direkt) und 156,60 Euro (Provinzial Rheinland) einzahlen. Im zehnten Rentenjahr könnte die Rente bei den genannten Anbietern auf 598 und 606 Euro steigen. mib
Offenbar aus Unkenntnis über die komplexen Regelungen hatten es zahlreiche Sparer versäumt, den zuständigen Stellen Änderungen ihrer Lebensumstände mitzuteilen, die sich auf Beiträge auswirkten. Das betraf etwa nicht berufstätige Ehepartner, die nach der Geburt eines Kindes – anders als zuvor – einen eigenen jährlichen Mindestbetrag hätten einzahlen müssen, um weiterhin staatliche Zulagen zu bekommen. Das aber war den Betroffenen in vielen Fällen offenbar nicht klar, hieß es.
„Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich vorsorgen“, erklärten Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) nach der Kabinettssitzung. Deshalb werde die Möglichkeit geschaffen, die Eigenbeiträge nachzuzahlen und sich damit rückwirkend den staatlichen Zulagenanspruch für die fragliche Zeit zu sichern.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werde die staatliche Zulagenstelle alle Betroffenen automatisch darüber informieren, was sie nun tun müssten. Das Verfahren werde unbürokratisch sein. Sparer müssten nur die Beiträge nachzahlen und ihrem Riesterprodukt-Anbieter mitteilen, für welche Jahre diese gedacht seien. Den Rest übernähmen Anbieter und Zulagenstelle. Sie würden die zwischenzeitlich zurückgeforderten Zulagen dann wieder an die Sparer auszahlen.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, erklärte, mit der Einführung eines einheitlichen Mindestbeitrags für Riester-Sparer und einer Kulanzregelung werde für die Zukunft Rechtsklarheit hergestellt. Zudem werde damit ein unnötiger Ansehensverlust der Riester-Rente abgewendet. (afp)
Quelle: Frankfurter Rundschau
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
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BeitragVerfasst am: So 15 Mai, 2011 11:39    Titel: Eigenbeiträge können nachgezahlt werden

Eigenbeiträge können nachgezahlt werden

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.
Wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mitteilte, können Riester-Sparer die Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten. Betroffene Riester-Anleger müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.
Zukünftig soll das Problem dadurch gelöst werden, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also fünf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten.
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble dazu: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert – darüber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.“
Beispiel:
Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel ändert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
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Lena



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BeitragVerfasst am: Mo 23 Mai, 2011 10:00    Titel:

Hallo Janina,

die hier gemeinte Kulanz hat nichts mit den Versicherungsgesellschaften zu tun. Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zugeteilt.

Zitat:
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die die Aufgaben nach dem Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) durchführt. [...]
[...] Aufgaben der ZfA sind vor allem Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und Rückforderung von Zulagen. Zukünftig wird die ZfA auch die Organisation der Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG übernehmen.


Lena
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