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kasello
Anmeldedatum: 22.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: Mo 22 Nov, 2010 19:50 Titel: Kündigung RS-Versich. für abgemeld. KFZ / 5 Jahre Laufzeit |
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Hallo Leute,
folgende Problematik:
Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung die immer noch auf ein Fahrzeug läuft, welches ich seit 2008 nicht mehr besitze und auch nicht mehr bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert habe.
Muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung unabhängig vom KFZ läuft? Ja oder?
Weil ich dann folgendes Problem habe:
Versicherungsbeginn: 21.06.2007
Versicherungsablauf: 20.06.2012
Ich brauche die Versicherung aber nicht mer, auch nicht für mein jetziges Fahrzeug. Kann ich den Vertrag irgendwie vorzeitig kündigen? Ich habe etwas gehört von geänderten VVG in 2008 zum Wohle des Versicherten?
Danke für eure Hilfe |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 23 Nov, 2010 10:31 Titel: Re: Kündigung RS-Versich. für abgemeld. KFZ / 5 Jahre Laufze |
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| kasello hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute,
folgende Problematik:
Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung die immer noch auf ein Fahrzeug läuft, welches ich seit 2008 nicht mehr besitze ... |
Wenn das versicherte Objekt (Fahrzeug) nicht mehr in deinem Besitz ist, dann ist das ein klarer Grund, den Vertrag rückwirkend zu beenden...
Sollten noch andere Rechtsschutzbereiche in der Versicherung sein, würden die natürlich weiterlaufen.
Würde dringend Kontakt mit der Versicherung aufnehmen!
lg
Die Geldmarie _________________ www.geldmarie.at
Mehr Geld, mehr Marie? Geldmarie! |
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kasello
Anmeldedatum: 22.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: Di 23 Nov, 2010 14:36 Titel: |
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Hallo!
Ich bin mir nicht sicher, ob die Versicherung an EIN Fahrzeug gebunden ist!? Ich müsste das heute Abend noch einmal prüfen!
Hauptsächlich ging es mir aber um die Kündigung, wegen des "neuen" VVG!?
Danke |
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Merger Gast
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Verfasst am: Sa 18 Dez, 2010 18:19 Titel: |
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Hallo Geldmarie,
Deine Auskunft ist völlig falsch. Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Auto und endet automatisch beim Verkauf.
Bei einem Wechsel des Autos muß der VN seiner RS-Versicherung sein neues Kennzeichen mitteilen.
Gruß |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 23 Dez, 2010 09:12 Titel: |
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| AXXA hat Folgendes geschrieben: | Hallo Geldmarie,
Deine Auskunft ist völlig falsch. Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Auto und endet automatisch beim Verkauf.
Bei einem Wechsel des Autos muß der VN seiner RS-Versicherung sein neues Kennzeichen mitteilen.
Gruß |
halllo axxa,
meine auskunft ist völlig richtig - mag sein, dass es in deutschland andere grundlagen gibt (kommt im versicherungsbereich häufig vor).
wenn ich mein kfz abmelde, besteht auch kein versichertes risiko mehr - der vertrag ist somit obsolet (soweit nicht noch andere risken in der rechtsschutzpolizze vorhanden sind). alles andere wäre nicht haltbar und unsinnig - ich versichere ja kein risiko, welches nicht mehr besteht.
beim fahrzeugwechsel ist es auch in österreich so - hat man nur eine kfz-rechtsschutzversicherung (bezogen auf ein kennzeichen), so ist ein neues kennzeichen mitzuteilen.
lg
die geldmarie _________________ www.geldmarie.at
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Merger Gast
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Verfasst am: Fr 24 Dez, 2010 14:10 Titel: |
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Hallo geldmarie,
wir unterhalten uns hier über deutsches Versicherungsrecht.
Wenn der Versicherungsnehmer kein Fahrzeug mehr hat,
kann er den Vertrag auflösen lassen.
Lt. den Informationen von kasello besitzt er jedoch noch ein Fahrzeug,
also kann er seine Rechtsschutzversicherung nur zum Ablauf des Vertrages kündigen.
Gruß AXXA
PS: aber in Österreich verhält es sich genau so. |
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Bert11081982
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: Mo 27 Dez, 2010 13:55 Titel: |
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Nochmal zum Verständnis:
kassello hat 2007 ein Auto rechtsschutzversichert. Aber seit 2008 hat er DIESES Auto nicht mehr.
Er hat jetzt ein ANDERES Auto.
Soweit, so gut. Kann er jetzt die Versicherung vorzeitig kündigen, weil er das versicherte Auto nicht mehr besitzt oder nicht?
Kann er die Versicherung auf sein derzeitiges Auto umschreiben?
Ich glaube das ist, was ihn interessiert. |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mi 29 Dez, 2010 15:37 Titel: |
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Hallo Bert,
dies hatte ich schon weiter oben beantwortet.
Der Versicherungsschutz geht auf das neue Fahrzeug über.
Er muß seiner RS-Versicherung nur sein neues Kennzeichen mitteilen.
Gruß
Zuletzt bearbeitet von Merger am Mo 18 Apr, 2011 09:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 130 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Di 04 Jan, 2011 00:05 Titel: |
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ist auch in österreich so.
nur wenn kein kfz mehr vorhanden wäre, könnte man aus dem vertrag raus.
lg
geldmarie _________________ www.geldmarie.at
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fichtl
Anmeldedatum: 15.04.2011 Beiträge: 14 Wohnort: Putzbrunn
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Verfasst am: Sa 16 Apr, 2011 23:13 Titel: Das eine und das andere |
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Solange er ein Fahrzeug besitzt, besteht der Schutz, und das Risiko weiter. Also hier kein Grund den Vertrag zu beenden.
ABER: laut neuem VVG (ja, ich weiss, es gibt kein neues und altes VVG, sondern nur geltendes) gilt eine maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren. (und das meines Wissens auch für Bestandsverträge)
Er könnte also "vorzeitig" kündigen - blöd nur, dass die Kündigungsfrist schon rum ist. |
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