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Mario B.
Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: Di 21 Aug, 2007 20:25 Titel: Kündigung Private Rentenversicherung |
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Hallo,
meine Freundin hat vorzeitig aber fristgerecht eine Private Rentenversicherung gekündigt. Nun verlangt die Versicherung, dass sie zusätzlich den Original-Versicherungsschein einzureicht. Dieses steht aber so nicht in den Vertragsunterlagen - muss meine Freundin trotzdem den Versicherungsschein einreichen? Falls ja, ist es auch möglich, dass sie eine beglaubigte Kopie einreicht? Denn sie möchte den Original-Schein gerne behalten.
Danke im voraus!
Gruß Mario |
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David Reisner Administrator
Anmeldedatum: 18.08.2007 Beiträge: 298
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Verfasst am: Di 21 Aug, 2007 20:35 Titel: |
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Die Versicherung verlangt in diesem Fall den Original Versicherungsschein, um die Berechtigung für die Kündigung prüfen zu können.
Warum der Versicherungschein beim Beenden der Versicherung aufbehalten werden soll kann ich jedoch nicht nachvollziehn.
Ob eine beglaubigte Kopie ausreicht würde wohl ein Anruf beim Unternehmen für die Private Rentenversicherung kurzfristig klären. |
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Mario B.
Anmeldedatum: 21.08.2007 Beiträge: 51
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Verfasst am: Di 21 Aug, 2007 20:54 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort!
Leider hat meine Freundin schon einige Reinfälle mit diesem Versicherungsunternehmen erlebt, deshalb möchte sie sich lieber eine neutrale Auskunft einholen
Gruss Mario |
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Gloria
Anmeldedatum: 04.02.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi 04 Feb, 2009 17:46 Titel: |
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hi,
auch ich überlege mir meine Versicherung zu kündigen.
Habe 5 Kinder darunter ein Pflegekind.
DAs Jugendamt verlangte eine Altersvorsorge.
Also haben mein Mann und ich ein RiesterRente üner die Hausbank und
die über ein Versicherung abgeschlossen.
Seither haben wir nur Ärger.
Unsere Zulagenanträge wurden erst nicht an dieZfA weitergeleitet, dann fehlte die Hälfte und die Versicherung macht nur Schwierigkeiten.
Und kündigen geht erst auf Ende des Jahres. Oh weh.
Wer hat ERfahrungen?  |
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PatrickSaar
Anmeldedatum: 06.02.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr 06 Feb, 2009 13:45 Titel: |
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@Mario B: Der Original-Versicherungsschein muss bei einer Kündigung im Lebensversicherungsbereich immer zurückgegeben werden. Behalten geht nicht, beglaubigte Kopie auch nicht.
Du kannst dir ne Kopie machen, musst du aber nicht unbedingt...
Die zweite Möglichkeit wäre, zu behaupten dass du den Schein verloren hättest. Das kostet aber einiges an Gebühren und lohnt sich nicht. |
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