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Kratzer am Auto.

 
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rayman



Anmeldedatum: 25.05.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 25 Mai, 2010 11:40    Titel: Kratzer am Auto.

Hallo,
das hier ist mein erstes Thema in diesen Forum. Ich habe mich bis jetzt noch nie so richtig mit Versicherungen beschäftigt, da ich noch keinen Schadensfall zu melden hatte. Bis jetzt...

Am Wochenende wollte ich mit einem Kumpel ein bisschen an meinem Auto weiterbauen (welches gerade abgemeldet in meiner Garage steht).
Ich war einen kurzen Augenblick nicht anwesend und mein Freund wollte schon mal das Auto aus der Garage schieben damit wir ein bisschen mehr Licht haben.
Er vergass die Kofferraumklappe zuzumachen und zog mir eine 20-30 cm lange und sehr tiefe schmarre (bis auf die Karosse) in die Heckklappe rein.

Die Kofferraumklappe benötigt eine Komplettlackierung die 250-300 € kosten würde.

Jetzt zu meiner Frage:

Ist es möglich das er es über seine Haftpflichtversicherung begleichen kann ?

Ich bedanke mich für jeden ernsthaften Tipp.

Tobias
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C.Miege



Anmeldedatum: 19.05.2010
Beiträge: 5
Wohnort: Lübbecke, Deutschland

BeitragVerfasst am: Di 25 Mai, 2010 16:41    Titel:

Hallo,

im Grunde - Nein.

Dein Freund hat Dir geholfen, somit ist es eine Gefälligkeit. Gefälligkeitsschäden sind keine schadensersatzpflichte Schäden nach §823 BGB.

Es gibt Privathaftpflichtversicherungen, welche diese Schäden in unterschiedlicher Weise mit einschließen. Jedoch wäre hier zu prüfen, ob eine "Benzinklausel" vorhanden ist, oder nicht.

Zitat:
Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.


Bedeutet, "Benzinklausel", weil in Deinem Fall Deine Kaskoversicherung es bezahlen könnte. Besteht keine Kasko, stehen die Chancen ganz gut, wenn ein Vertrag mit mitversicherten Gefälligkeitshandlungen besteht.

Aber ansonsten, wie oben, im Grunde nein.

Viele Grüße

Christophe Miege
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Absicherung und Vorsorge, Online wie Offline
http://www.versicherungsmakler-miege.de
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rayman



Anmeldedatum: 25.05.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Di 25 Mai, 2010 22:09    Titel:

Also er hat mir nicht geholfen sondern hat das Auto einfach aus der Garage geschoben. Ich wusste davon garnichts und war zu diesem Zeitpunkt auch garnicht zuhause.
Ich habe für uns beide etwas zu essen geholt.
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C.Miege



Anmeldedatum: 19.05.2010
Beiträge: 5
Wohnort: Lübbecke, Deutschland

BeitragVerfasst am: Di 25 Mai, 2010 23:05    Titel:

Hallo,

mir ist es im Grunde ja egal. Wink

Nur wo möchtest Du Ansprüche stellen?

Auto abgemeldet, also keine Kasko - geht also nicht.

Selbst etwas kaputt machen - geht nur mit Vollkasko, sofern es kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bis auf Tarife wo nicht) war.

Die Versicherung wird Dich fragen, "Was hat der Freund denn bei Ihnen gemacht?" - "Er wollte mit mir ein bisschen weiterbauen" - im Grunde eine Gefälligkeit.

Möchte Dir nur darstellen, wie die Sachlage aus Erfahrung und Praxis aussieht.

Wenn er eine gute Haftpflicht hat, sieht es doch gut aus. Da sollte er vielleicht mit seinem Vertreter sprechen, was in seinem Tarif alles versichert ist und wie die Klauseln dort aussehen. Vielleicht bekommt er als guter Kunde auch Kulanz. Es ist ja nicht so, dass man mit den Menschen bei der Versicherung nicht reden könnte.
Habe selbst schon Regulierungen erlebt, wo mein Mandant und ich selbst dachten, "... da wird es nie etwas geben ..."

Viele Grüße

Christophe Miege
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