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Krankenkasse will nach 21 Monate Geld haben ...

 
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MaLenz



Anmeldedatum: 06.05.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Mi 06 Mai, 2009 11:39    Titel: Krankenkasse will nach 21 Monate Geld haben ...

Krankenkasse will nach 21 Monate Geld haben, obwohl diese immer informiert war und ich auch heute noch als kostenfrei familienversichert gelte...


Hallo, ich habe da mal eine Frage zu meiner Krankenversicherung. Ich bin Student (27) und bei meiner Frau seit Beginn meines Studiums mit kostenfrei Familienversichert. (Wir haben auch einen 6 Monate alten Sohn) Nun arbeite ich seit 2007 als Werkstudent (bis höchstens 20h die Woche laut Vertrag) und hatte dies auch mehrmals brav der KK mitgeteilt. Es kam nie eine Reaktion. Es hieß immer ich bin kostenfrei bei meiner Frau Familienversichert. Gestern kam jedoch ein Brief, in dem es hieß 'da Sie seit August 07 Rentenversicherungsbeiträge zahlen, und sie somit einer Tätigkeit nachgehen, bräuchten wir die monatlichen Einkommensnachweise seit August 2007 um jetzt prüfen zu können ob überhaupt Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bestand' ... Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin heute nochmal gemailt, und Sie meinte es kommt allein auf den monatlichen Verdienst an, ob ich zu zahlen hab oder nicht ... und schrieb weiterhin :

------->
"Sie sind bei Ihrer Frau kostenfrei familienversichert und diese Versicherung ist an bestimmte Vorraussetzungen gebunden.

Eine davon ist, dass Sie nicht mehr als 360,00 Euro im Monat verdienen dürfen.
Zusätzlich kann man eine Werbungskostenpauschale von 920,00 Euro jährlich (en bloc) oder 76,67 Euro monatlich (pro rata) abziehen.
Die Stundenzahl der Beschäftigung ist für die Familienversicherung nicht ausschlaggebend.

Es tut uns ausdrücklich leid, dass wir uns diesbezüglich erst jetzt bei Ihnen melden, dies war ein Versäumnis unserer seits.

Sie und Ihr Sohn sind aktuell bei Ihrer Ehefrau kostenfrei versichert, Ihr Sohn bleibt auch weiterhin versichert.

Bitte schicken Sie mir die Entgeltnachweise ab 08/07 dann werde ich Ihren Anspruch auf die weitere Versicherung über Ihre Ehefrau prüfen.
Im Falle, dass Sie rückwirkend nicht die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllen, wird eine Einzelfallentscheidung bezüglich des

Zeitpunktes des Ende der Familienversicherung stattfinden.
Unser Ziel ist es , dass Sie solange wie möglich kostenfrei familienversichert sein können."
<--------

Was soll ich nun tun ? Es sieht für mich danach aus, dass ich, wenn ich denen meinen Verdienst schicke, eine Rechnung für die gesamte Zeit zum Nachzahlen bekomme, da ich fast immer über 450 Euro verdiente ... (War selbst jedoch nie Krank oder musste die Dienste der Krankenkasse während dieser Zeit in Anspruch nehmen)

1. Können die so einfach Geld nachverlangen nach 21 Monate ? Sogar in der Mail steht dass ich kostenfrei derzeit versichert bin und es deren versäumnis war.
2. Können die nun willkürlich entscheiden, bis wann die mich rückwirkend zahlen lassen wollen oder dann rausnehmen?
3. Ich mein, ich bin verheiratet, wir haben ein Kind, ich muss zudem hier in Baden-W. Studiengebühren 2 mal jährlich zahlen, wie können die da nun nach 21 Monate pauschal sagen, mehr als 360 + 76,67 darf ich nicht haben ?! Bin doch kein Single-Student der noch bei Mutti wohnt.
4. Was soll ich also machen und was muss ich machen ?
5. Was darf die Krankenkasse nun machen, und was darf sie nicht machen ? Stimmt das was die Dame da oben mir antwortete, oder hat sie sogar noch was wichtiges vergessen, was zu meinem Vorteil wär?
6. Ich hatte auch mal gehört, 2 Monate im Jahr darf man als Student verdienen soviel man mag, ohne dass die KK da was von abbekommt, stimmt das ?
7. Was glaubt ihr, wird die KK machen, wenn ich denen meine Verdienste übermittel ?


Vielen Dank schonmal fürs durchlesen
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: Mi 13 Mai, 2009 14:36    Titel:

ich würde an deiner stelle schnellstmöglich handeln.
Gib einfach den Jahresverdienst an - Werbungskosten pauschalbetrag von 920 euro sowie den Sonderausgaben pauschbetrag von 36,00 Euro.

Wichtig: Vermerk um wohlwollende Prüfung und das du mit den Leistungen der Kasse bisher sehr zufrieden warst.

Dann einfach abwarten. Mehr als ganz einfach rechnen können diese auch nicht.
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PatrickSaar



Anmeldedatum: 06.02.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Fr 10 Jul, 2009 11:30    Titel:

Dein Arbeitgeber wird da sowieso mit ins Boot geholt, da dieser dafür zuständig ist, die Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Deshalb würde ich da dringend mal nachhaken.
_________________
Saar-Versicherung.de
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Susannchen



Anmeldedatum: 25.03.2009
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: Do 16 Jul, 2009 10:37    Titel:

Du musst dich da richtig einsetzen, und dann bekommst wohl auch Recht!
_________________
startup-kmu.de Wenn es los geht, geht's los!
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