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Krankenkasse fordert Beiträge nach von 2 Jahren!???Hilfe!

 
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mightydavid



Anmeldedatum: 26.05.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Di 26 Mai, 2009 20:52    Titel: Krankenkasse fordert Beiträge nach von 2 Jahren!???Hilfe!

Hallo Leute!

Ich habe hier schon bischen rumgesurft, konnte aber noch nichts ähnliches zu der Problematik finden was zu meiner Freundin passt!

Folgendes: Sie ist seit knapp 2007 aus Hessen zu mir nach Köln gezogen. Bis dahin hatte Sie nur auf 400€ Basis(real durschn. 300 € im Monat) gearbeitet als Putzkraft und war immer über Ihre Mutter familienversichert. Sie ist nun 25 Jahre jung, und diese geltet wohl nur bis zum 23. Lebensjahr! Da Sie aber dies nicht wusste dachte SIe, da nie was von der KK kam dass Sie auch noch bis Heute dort versichert war! Als Sie vor 2 Monaten die KK informiert hat, dass Sie im seb. 09 mama wird stellte die Vers. aufeinmal fest, dass Sie laut ihrem Computer seit 2007 nicht mehr versichert war bei der Krankenkasse! Das fällt den nach 2 Jahren ein??? Nun mussten wir Sie rückwirkend nachversichern seit 2007 und sollen über 2500 € zahlen! Die habe alle Informationen stetig bekommen bei Umzug usw...Aber es kam nie was und meine Freundin ging davon aus, dass Sie immer noch über Ihre Mutter versichert ist...

Zudem kommt, das was im Schreiben steht Bemessungsgrundlage mtl. Einküfte 850 €, dabei hat Sie ja nur 300 im Monat gehabt?

Alles ist die Schuld der KK, die versuchen sich aber rauszureden! Und nun Beiträge für 2 Jahre nachfordern weil die geschlafen haben?

Muss nicht etwa die Knappschaft bei so einem Gehalt was dazuzahlen? Wieviel sind realistisch bei 300 € im Monat an Einküften aus 400€ Job?

Bitte um reichlich antworten oder an wen man sich vll. wenden muss?

Grüße David
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insurer



Anmeldedatum: 23.04.2009
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: Mi 27 Mai, 2009 20:41    Titel:

für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt eine sog. versicherungspflicht eines jeden Bundesbürgers seit dem 01.04.2007

Seit dem 01.01.2009 gilt die Versicherungpflicht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Personen. Also dauerhafter Aufenhalt größer 3 Monate.

Wer aktuell keinen Versicherungsschutz (Stationär/Ambulant) vorweisen kannn bekommt sogar Strafen von Vater Staat. Eine wirkliche Kontrollinstanz dafür gibt es allerdings derzeit noch nicht.

Also rückwirkend ab dem 01.04.2007 darf die gesetzliche KV den Beitrag rückwirkend verlangen.

Willkommen in Deutschland Rolling Eyes
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PatrickSaar



Anmeldedatum: 06.02.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: Fr 10 Jul, 2009 12:27    Titel:

Die Versicherungspflicht ging in den letzten 2 Jahren durch alle Medien und wer das nicht mitgekriegt hat, muss auf beiden Ohren blind sein (wie man so schön sagt). Außerdem ist es Gesetz und in Deutschland sind alle Bundesbürger verpflichtet, alle Gesetze zu befolgen, auch wenn sie diese Gesetze nie gelesen haben und auch wenn es unmöglich ist, immer und überall auf dem neuesten Stand zu sein.

Wenn deine Freundin einen 400 EUR-Job hatte, dann war sie da doch angemeldet. Sie soll unbedingt der Krankenkasse mitteilen, für wen sie gearbeitet hat und dass derjenige verpflichtet war, die Krankenkassen-Beiträge abzuführen.

Wenn deine Freundin in den letzten 2 Jahren GAR NICHT gearbeitet hat, dann habt ihr so einiges falsch gemacht: Sie hätte damals schon zum Arbeitsamt gehen müssen, um sich arbeitssuchend zu melden. Faul zu Hause rumsitzen ist in Deutschland nicht erlaubt. In diesem Fall hätte die Arbeitsagentur Beiträge für sie gezahlt, oder ihr nen Job vermittelt.

Es braucht dazu übrigens keine Kontrollinstanz, denn die Krankenkassen fordern die Beiträge notfalls gerichtlich ein, wenn ihr euch weigert, nachzuzahlen. Abgesehen davon kann eure Krankenkasse euch übrigens nicht die Behandlungskosten für die Entbindung verweigern.

Vielleicht sollte man mal der Krankenkasse vorwerfen, dass sie den Verstoß gegen die Versicherungspflicht laut ihren Akten hätten feststellen müssen und ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten. Allerdings ist das höchstens ein Strohhalm, per Gesetz steht ihnen das Geld natürlich im vollen Umfang zu. Die Versicherungspflicht ist eine Bürgerpflicht und keine Pflicht der Krankenkassen.
_________________
Saar-Versicherung.de
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