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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Sa 19 März, 2011 22:59 Titel: Kranken - Wechsel zurück in die GKV nicht immer möglich |
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Privat versicherte Studenten können nicht ohne weiteres in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)wechseln. Wenn sie sich bei Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, gelte diese Befreiung unwiderruflich bis zum Ende des Studiums.
Dies betonte das Sozialgerichts Trier in seinem Urteil. Das gilt auch dann, wenn ein Student sein Studium unterbricht und es in einem anderen Fach fortsetzt (Az.: S 5 KR 119/10). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab, der nicht in die studentische Pflichtversicherung aufgenommen worden war.
Fall:
Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und hatte sich deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach mehreren Semestern unterbrach er sein Studium und setzte es erst später in einem anderen Fach fort. Weil er während der Unterbrechung freiwillig krankenversichert war, beantragte er die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnte ab, zu Recht, so das Sozialgericht.
Einmal getroffene Entscheidung bleibe bindend
Die Richter betonten, ein Student solle seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach seinen persönlichen Bedürfnissen bestimmen können. Solange er studiere, bleibe die einmal getroffene Entscheidung zum Verzicht auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. Das gelte sowohl für den Studenten als auch für die Krankenversicherung. |
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