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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Di 26 Apr, 2011 13:19 Titel: Kranken - Beiträge auch auf ausländische Renten |
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Gemäß den EU-Verordnungen sollen pflichtversicherte Rentner künftig mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragsfinanzierung ihrer Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden
Gemäß den EU-Verordnungen sollen pflichtversicherte Rentner auch in Deutschland mit Wirkung vom 1.7.2011 künftig mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragsfinanzierung ihrer Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Mit den Maßnahmen wird laut Regierung dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Rentnern entsprochen.
Alle Bundestagsfraktionen haben am 14.4.2011 dem Gesetzentwurf zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze zugestimmt. Damit sind sie einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales gefolgt. In dem Gesetzesentwurf werden die Umsetzung von Detailregelungen der EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und die Festlegung der Modalitäten zur Durchführung dieser Verordnung (987/2009) festgelegt.
Das Gesetz regelt vor allem die zuständige Behörde, die Verbindungsstellen für berufsständische Versorgungseinrichtungen und für Familienleistungen sowie die Zugangsstellen für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch festgelegt. Außerdem wird die Benachrichtigung der Träger des Beschäftigungslandes im Fall von Entsendungen geregelt. Die Einbeziehung ausländischer Renten in die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner führt zu geringfügigen Mehreinnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Software für die Einführung des elektronischen Datenaustauschs muss allerdings erst noch erstellt werden.
Für Unternehmen wird durch das Gesetz eine neue Informationspflicht eingeführt. Sie müssen ausweislich des Gesetzesentwurfs der Bundesagentur für Arbeit im Fall der Arbeitslosigkeit ehemaliger beschäftigter Grenzgänger und anderer Personen, die im Ausland Leistungen bei Arbeitslosigkeit beantragen wollen, die für deren Leistungsanspruch maßgeblichen Tatsachen mitteilen. Dadurch entstehen den Unternehmen nach Schätzung der Bundesregierung nur geringfügig neue Aufwände. |
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