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Verfasst am: Di 29 März, 2011 17:40 Titel: Kraftfahrt - Anhängerhaftung |
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Autoversicherer fürchten nach Urteil Regresslawine
Der Bundesgerichtshof hat neue Regeln für die Haftung von Zugmaschinen und Anhängern aufgestellt. Die Assekuranz muss nun Akten aus drei Jahren wieder öffnen. Auf die Gesellschaften könnten viele Regressforderungen zukommen. von Friederike Krieger
Versicherer von LKW-Anhängern müssen mit einer Flut von Regressansprüchen anderer Gesellschaften rechnen. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Anhängerhaftung von Ende Oktober 2010 (IV ZR 279/ 08) "Ansprüche aus Altschäden verjähren erst nach drei Jahren", sagt Ralf Schurer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Da kommen eine Menge Regresse auf Anhänger-Versicherer zu."
Wenn bisher ein LKW mit Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde und Schäden bei Dritten anrichtete, zahlte fast immer allein der Versicherer des LKW. Der Versicherer des Anhängers wurde nur zur Kasse gebeten, wenn Mängel am Fahrzeug den Unfall mitverursacht haben. Laut dem BGH-Urteil muss der Haftpflichtversicherer des Anhängers künftig immer die Hälfte des Schadens zahlen. Die Folge: Gesellschaften, die Zugmaschinen und LKW versichert hatten und deshalb Schäden beglichen, werden sich die Hälfte bei den Anhängerversicherern wiederholen, wenn der Hänger verwickelt war.
Das Problem hat die Branche selbst angeschoben. Zwei Gesellschaften konnten sich nicht einigen. Der Fahrer eines Traktors mit Anhänger war Ende Dezember 2006 zu schnell unterwegs. Bei einem Bremsmanöver scherte der Anhänger aus, beschädigte einen PKW und verletzte die Beifahrerin. Der Versicherer des Traktors übernahm zwar den Schadenersatz und das Schmerzensgeld von rund 13.000 Euro, verlangte aber eine Beteiligung des Anhänger-Versicherers. Folge ist nun das Urteil. Bei Haftpflichtschäden werden künftig auch Versicherer von Anhängern zur Kasse gebeten Das sorgt dafür, dass die Branche völlig neu kalkulieren muss. Während Haftpflichtpolicen für den LKW leicht 3000 Euro kosten, sind sie für Anhänger schon ab 80 Euro zu haben. Das wird sich ändern. "Aber wegen der möglichen Regresse können wir uns bei der Kalkulation der Prämien nicht mehr auf den Schadenaufwand aus der Vergangenheit verlassen", sagt Stefan Beckmeyer von HDI-Gerling Industrie.Versicherer müssen zwar immer wieder für neue Risiken etwa aus dem Umwelthaftpflichtbereich ohne vorherige Schadenerfahrung Prämien berechnen. "Dort starten wir allerdings bei Null, was die Zahl der Policen angeht", sagt Beckmeyer. Bei der Versicherung von Anhängern muss die Assekuranz eine ganze Flut an Verträgen neu kalkulieren. Es gibt in Deutschland rund sechs Millionen Kfz-Anhänger.
Die Unsicherheiten bei der Prämienkalkulation betreffen nicht nur die Versicherung von Anhängern, sondern auch die Haftpflichtpolicen von LKW. Die Beiträge für diese Policen müssten eigentlich sinken, weil ein Teil der Schäden nun von den Versicherern der Anhänger getragen wird. Doch nicht in allen Ländern gibt es eine Versicherungspflicht für Anhänger. "Bei einem Unfall, an dem ein ausländischer Anhänger beteiligt ist, besteht die Gefahr, dass der Versicherer der Zugmaschine das Geld nicht wiederbekommt", sagt Beckmeyer. Wenn er dann wegen der Regressmöglichkeit im Schadenfall die Prämien für die Zugmaschine gesenkt hat, bringt der Vertrag der Gesellschaft einen Verlust ein. "Angesichts der angespannten Lage in der Industrieversicherung und insbesondere der Kfz-Versicherung schafft das BGH-Urteil enorme Unsicherheiten", sagt er. Sicherheitszuschläge auf die Prämie seien angesichts des starken Wettbewerbs kaum möglich.
Während die Prämien für Zugmaschinen sinken, werden die Beiträge für Anhänger in die Höhe schnellen. "Die Preise werden deutlich steigen", sagt Beckmeyer. Es sei möglich, dass die Unternehmen bei der Erneuerung der Verträge zum Jahreswechsel für eine Anhänger-Police rund 1000 bis 1500 Euro aufbringen müssen. "Da die Prämien für die Zugmaschine gleichzeitig sinken, bleiben die Beiträge für das gesamte Gespann aber gleich", glaubt Beckmeyer. Mehr zum Thema
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Doch längst nicht jede Firma aus der Logistikbranche hat gleich viele Zugmaschinen wie Anhänger. "Unternehmen, die große Flotten von Anhängern haben und vermieten, haben jetzt ein echtes Problem", sagt Alex Schindler, Leiter der Abteilung Recht und Versicherung beim Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung. "Es ist mit einer erheblichen Verteuerung der Prämien zu rechnen." Die höheren Beiträge werden sich auf die Mietpreise für Auflieger niederschlagen. "Und ob die Speditionen das über die Transportpreise auf die Kunden überwälzen können, ist fraglich", sagt Schindler. Bei den Herstellern von Aufliegern gebe es große Ängste, dass die Nachfrage nach den Anhängern wegen der steigenden Haftpflichtprämien einbricht. "Es ist also niemand mit dem BGH-Urteil glücklich", sagt er.
Der GDV hat schon damit geliebäugelt, ein Regressverzichtsabkommen aufzusetzen. "Das wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren", sagt Schurer. Zum einen müssten alle Versicherer das Abkommen unterschreiben, was äußerst schwierig zu bewerkstelligen wäre. Andererseits ist so eine Vereinbarung kartellrechtlich bedenklich. "Wir setzen jetzt darauf, dass der Gesetzgeber die ursprüngliche Rechtslage wiederherstellt", sagt er. Der GDV habe sich schon gemeinsam mit dem Verband der Automobilindustrie an das Justizministerium gewandt. |
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