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Kostenvoranschlag und anschließend Rechnung?

 
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Autor Nachricht
tomas weber



Anmeldedatum: 22.04.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Do 22 Apr, 2010 11:38    Titel: Kostenvoranschlag und anschließend Rechnung?

Hallo!

Meine Nachbarin über mir hatte einen Wasserschaden - ich also auch, leider...
Ihre Versicherung bat mich um einen Kostenvoranschlag eines Malers - den bekam sie.
kredit

Dieser war Ihnen nicht detailliert genug, dieses Problem konnte ich jedoch telefonisch klären.
Ebenfalls telefonisch habe ich meine Zusage für die Kostenübernahme erhalten.
Man möchte das Geld entweder dem Maler oder mir überweisen, verlangt jedoch zusätzlich eine Rechnung. Das würde heißen, dass ich das Geld auslegen müsste im Falle, dass ich das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen möchte. Ist das so richtig?
Geld

Sollte Ihnen nicht der Kostenvoranschlag ausreichen?

Ich freue mich auf Eure Antworten und hoffe Ihr könnt mir helfen.


Zuletzt bearbeitet von tomas weber am Di 27 Apr, 2010 10:37, insgesamt einmal bearbeitet
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geldmarie



Anmeldedatum: 11.09.2008
Beiträge: 130
Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Do 22 Apr, 2010 18:34    Titel: Re: Kostenvoranschlag und anschließend Rechnung?

rechung brauch die versicherung immer.
du kannst dem maler aber auch sagen, er soll diese direkt der versicherung senden (falls dieser darauf einsteigt).

besteht dieser auf barzahlung, bleibt ohnehin keine andere möglichkeit:
zahlen und dann rechnung (mit bankverbindung drauf) an die versicherung senden.

lg
die geldmarie


tomas weber hat Folgendes geschrieben:
Hallo!

Meine Nachbarin über mir hatte einen Wasserschaden - ich also auch, leider...
Ihre Versicherung bat mich um einen Kostenvoranschlag eines Malers - den bekam sie.
Dieser war Ihnen nicht detailliert genug, dieses Problem konnte ich jedoch telefonisch klären.
Ebenfalls telefonisch habe ich meine Zusage für die Kostenübernahme erhalten.
Man möchte das Geld entweder dem Maler oder mir überweisen, verlangt jedoch zusätzlich eine Rechnung. Das würde heißen, dass ich das Geld auslegen müsste im Falle, dass ich das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen möchte. Ist das so richtig?

Sollte Ihnen nicht der Kostenvoranschlag ausreichen?

Ich freue mich auf Eure Antworten und hoffe Ihr könnt mir helfen.

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