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orcus
Anmeldedatum: 11.11.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: So 11 Nov, 2007 17:48 Titel: Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung annehmen? |
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Hallo.
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe.
Mir ist ein Mädchen mit Ihrem Fahrrad gegen mein Auto geknallt und und habe jetzt 3 Schrammen an der Stoßstange.
Den Eltern gemeldet und die Ihrer Haftpflichtversicherung.
Daraufhin bekam ich einen Brief von der Versicherung, ich solle doch bitte
1.beschreiben wie es passiert ist
2. Bilder machen
3. Kostenvoranschlag einreichen
Also fuhr ich zu meinem Mazda Händler und ich bekam einen Kostenvoranschlag über 577 Euro.
Für den Kostenvoranschlag mußte ich nochmal 50 Euro berappen!!!
Alles weggeschickt. Daraufhin meldete sich die Versicherung, sie würden einen Sachverständigen rausschicken.
Der war auch dann da. Ein paar Tage später erhielt ich sein Gutachten, nur kam er auf 408 Euro.
Gestern kam dann Post von der Versicherung mit einem Verrechnungsscheck über 343 €uro(von den 408€ wurde die Mwst. noch abgezogen)!
Soweit der Sachverhalt. Nun zu meinen Fragen.
Ich will den Schaden nicht reparieren lassen.
1.Wieso zählt mein Kostenvoranschlag nicht?
2.Muß ich mich mit den 343 Euro zufrieden geben?
3.Ist das rechtens mit dem Abzug der Mwst.? Der Schaden ist doch nun mal da!
4.Wieso sind die 50 Euro für den Kostenvoranschlag nicht angerechnet? Die wollten den doch haben!! Hätten ja direkt von sich einen Sachverständigen rausschicken können!
5.Würde ich den Schaden beheben lassen, müßte ich dann eine Werkstatt suchen die es für so wenig Geld macht? Ich habe doch freie wahl ,oder?
Ich weiß auch im Endeffekt gar nicht, ob das jetzt ein Vorschlag ist,oder schon endgültig, oder wer weiß was....
Ich weiß ist ein bißchen viel, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus und gibt mir ein paar Tips....
Danke |
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Tom
Anmeldedatum: 11.09.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: Mo 12 Nov, 2007 12:06 Titel: |
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Hallo Orcus,
diese Fragen solltest Du zunächst schriftlich Deiner Versicherung stellen. Denn die können Dir die Fragen am besten beantworten, da ihr der Sachverhalt genaustens bekannt ist. Wenn Du mit der Versicherung keine Einigung erzielst, kannst Du Dich immer noch an eine Beschwerdestelle wenden (siehe Link: http://www.versicherung-forum.com/beschwerdestelle-bei-aerger-mit-versicherungen-t136.html ).
Gruß Tom |
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