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Kompositversicherung

 
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David Reisner
Administrator


Anmeldedatum: 18.08.2007
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: Do 11 Okt, 2007 11:46    Titel: Kompositversicherung

Die Schaden- und Unfallversicherung wird zusammengefasst auch Kompositversicherung genannt und beschreibt Versicherungsunternehmen, die eine Vielzahl von Versicherungssparten betreiben dürfen. Schaden- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen und Krankenversicherungen müssen in jeweils eigenständigen Unternehmen betrieben werden (jeweils eine AG (Aktiengesellschaft), ein VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) oder ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen). Diese Spartentrennung ist im § 8 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt. Versicherungsunternehmen, die im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind, dürfen keine anderen Versicherungssparten (also kein Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft) betreiben. Die Spartentrennung galt früher auch für die Sparte Rechtsschutz, diese kann aber nun innerhalb der Schaden- und Unfallversicherung betrieben werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist die Rechtsschutz-Schadenregulierung in eine rechtlich selbständige Gesellschaft auszulagern (i.d.R. als Rechtsform der GmbH). Dies ist im § 8 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) geregelt.

Die Bildung von Versicherungszweigen erfolgt in Versicherungsobjekte (Personenversicherung, Sachversicherung oder Vermögensversicherung), Versicherungsleistungen (Schadenversicherung oder Summenversicherung) und Sparten (Kompositversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung). In den Sparten der Kompositversicherung können sowohl Summenversicherungen (Vereinbarung und Auszahlung von Versicherungssummen im Leistungsfall) als auch Schadenversicherungen (Regulierung des tatsächlich eingetretenen Schadens) auftreten. Die Aufteilung in Versicherungsobjekte können innerhalb einer Sparte auftreten. So sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Bestandteil zum Beispiel der Sparte Haftpflichtversicherung.

Die wichtigsten Versicherungszweige (eingeteilt nach Sparten) in der Kompositversicherung sind:

Feuerversicherung, Versicherung für Einbruchdiebstahl / Raub, Leitungswasserversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung, Transportversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung (siehe Hinweise im ersten Absatz),
Betriebsunterbrechungsversicherung, Kreditversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung,
Kraftfahrtversicherung, Unfallversicherung.
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