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Wissenswertes rund um die KFZ-Versicherung

Eine KFZ-Versicherung muss von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen und schon bei der Zulassung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Bei Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Versicherungsarten zu wählen: während die Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden Fahrer ist, können Teil- oder Vollkaskoversicherungen je nach Wunsch zusätzlich abgeschlossen werden.

Die Haftpflichtversicherung trägt lediglich die Kosten für Sach- und Personenschäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall gegenüber dem Opfer entstehen. Dazu zählen Schmerzensgelder, Zahlungen im Todesfall und die Kostenübernahme bei Verdienstausfällen bis hin zu einer regelmäßigen monatlichen Rente für den Geschädigten; außerdem Reparaturkosten bzw. die Zahlung des Wiederbeschaffungswertes bei Totalschaden und die Kosten für den Abschleppdienst. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und alle damit verbundenen Kosten fallen in den Leistungsbereich der Haftpflichtversicherung, die in der Regel innerhalb ganz Europas gilt. Schäden am eigenen Fahrzeug muss der Versicherte jedoch komplett selbst tragen.

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Wer sein eigenes Fahrzeug mitversichern möchte, sollte deshalb den Abschluss einer Kaskoversicherung in Erwägung ziehen. Die Teilkasko zahlt zusätzlich Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Wildunfälle, Sturm und Hagel entstanden sind; ausgeschlossen sind Unfallschäden am eigenen KFZ, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde.
Die Kosten für Unfälle, deren Verantwortung der Versicherte trägt, fallen nur bei der Vollkaskovariante in den Leistungsbereich der Versicherung. Allerdings zahlt auch eine Vollkaskoversicherung nicht mehr, wenn dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Trunkenheit am Steuer oder unverantwortliches Rasen nachgewiesen werden kann.
In den meisten Fällen ist es lohnenswert, eine Selbstbeteiligung mit der Kasko zu vereinbaren. Dabei übernimmt die Versicherung keine Schäden, die nur geringe Kosten verursachen (meist bis 150 Euro), senkt dafür aber deutlich die Versicherungsprämie.

Die Prämie einer KFZ-Versicherung ist nicht nur vom jeweiligen Vertragspartner, sondern auch von einer Vielzahl persönlicher und individueller Faktoren abhängig.
Zunächst wird jedes Fahrzeug auf der Grundlage statistischer Erhebungen einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Je mehr Unfälle also mit einem bestimmten Autotyp in den letzten Jahren verursacht wurden, desto höher ist auch der Beitrag. Daneben spielt die Regionalklasse, deren Einteilung nach dem jeweiligen Wohnort erfolgt, ebenso eine Rolle wie der Zeitraum der eigenen Fahrpraxis, bisherige Unfälle, der Beruf und die Zahlungsweise.
Versicherte werden bei Vertragsabschluss in der Regeln in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse eingeteilt. Lässt sich der Fahrer im Laufe des Jahres nichts zu schulden kommen, wird er in die nächste Klasse heraufgestuft und zahlt so im folgenden Jahr geringere Beiträge. Zusätzlich bieten viele Versicherungen Rabattsysteme – zum Beispiel für Frauen, Garagenbesitzer und Einzel- oder Wenigfahrer - an, auf die man sich allerdings nur einlassen sollte, wenn die damit verbundenen Auflagen sicher erfüllt werden können.

Wünscht der Fahrzeughalter einen Wechsel seines Anbieters, so kann er seinen Versicherungsvertrag bis spätestens einen Monat vor Jahresende, d.h. bis zum 30. November des laufenden Jahres, kündigen. Sonderkündigungsrechte mit sofortiger Wirkung bestehen nur bei einer Schadensmeldung oder wenn Vertragsänderungen seitens der Versicherung vorgenommen werden.
Grundsätzlich gilt: die zahlreichen Versicherungsanbieter, die man heutzutage findet, weisen nicht nur sehr unterschiedliche Angebote bzgl. ihrer Leistungen auf, sondern zeigen auch erhebliche Unterschiede in ihren Preisen und Rabattsystemen. Deshalb lohnt sich ein intensiver Vergleich, bevor man sich für einen Vertrag entscheidet. Im Internet werden inzwischen viele automatische Vergleichssysteme angeboten, in die nur noch die entsprechenden Daten eingegeben werden müssen, um den günstigsten Anbieter zu finden.

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