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KFZ und Halter-Wechsel! Was tun?!

 
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Autor Nachricht
Chrisscrossy



Anmeldedatum: 26.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Do 26 März, 2009 07:10    Titel: KFZ und Halter-Wechsel! Was tun?!

Moin!

Hier mein Problem:

Mein jetziges KFZ ist auf meine Mutter angemeldet und auch die Versicherung läuft über Ihren Namen (Ihre Prozente).

Mein neues Auto was ich in den nächsten Tagen abholen kann, möchte ich gerne auf meinen Namen anmelden und auch auf meinen Namen versichern (mit den Prozenten meiner Mutter - Sie benötigt die nicht!)

Da ich mein altes Auto noch verkaufen muss, aber nicht weiß wann ich das loswerde weiß ich nicht was ich wie zu erst machen muss!?
Angenommen ich schaff es nicht das ich mein altes auto verkauft bekomme bevor ich das neue habe: muss ich den alten in jedem fall sofort abmelden damit ich die Prozente übernehmen kann?

Ich hoffe, ich hab mich nicht zu kompliziert ausgedrückt?!!
Über eine oder mehrere ANtworten würde ich mich sehr freuen!!

Lg
Christoph
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Mo 14 März, 2011 12:13    Titel:

Schade, dass auf diese Frage keiner geantwortet hat. Wäre eine gute Frage für eine Versicherungs FAQ. Zur besseren Übersicht werde ich die Fragen anders stellen.
    1. Kann ich einen Schadenfreiheitsrabatt von meiner Mutter übernehmen?
    2. In welcher Höhe wird ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen?
    3. Was passiert, wenn das Vorfahrzeug nicht sofort abgemeldet wird?

1. Ja es ist möglich den Rabatt auf Verwande 1. Grades zu übertragen. Achtung! Es gibt Gesellschaften, die keiner Rabattübertragung zustimmen. Hier muß man die Gesellschaft wechseln.

2. Es wird maximal der Rabatt übertragen, der vorhanden ist, aber maximal nur der, den Sie während der Nutzung der Vorfahrzeuge sich selbst erfahren hätten.

Dazu ein Beispiel:Sie haben mit 18 Jahren den Führerschein erworben. Ihre Mutter schenkte Ihnen aus diesen Anlass ein Auto, dass aus Kostengründen von Ihrer Mutter zugelassen und versichert wurde. Mit 24 Jahre verlassen Sie Hotel Mama und gründen einen eigenen Haushalt. Jetzt möchten Sie natürlich das Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen und versichern.

.................................| 01.05.2005 | 01.01.2006 | 01.01.2007 | 01.01.2008 | 01.01.2009 | 01.01.2010 | 01.01.2011
Rabatt der Mutter....... |...SF2... |...SF3....| ...SF4.. |... SF5...|...SF6... |...SF7... |...SF8..
Rabatt des Kindes...... |...SF0... |..SF1/2..| ...SF1...|....SF2...|...SF3....|...SF4....|...SF5..

In dem Beispiel würde nur die SF 5 übertragen werden. Vorausgesetzt es gab während der Nutzungsdauer keine Unfälle. Die würden noch berücksichtigt werden.

3. Das Vorfahrzeug sollte zeitnah abgemeldet werden. Wegen 7-14 Tagen Überschneidung machen sich die Gesellschaften nicht in die Hose. Sollte der Zeitraum jedoch größer werden, wird das neu hinzukommende Fahrzeug wie ein Zweitwagen eingestuft.
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Di 15 März, 2011 12:44    Titel:

Noch ein Hinweis,

bei der Beantwortung der Fragen in diesem Beitrag bin ich von den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) ausgegangen.
Wie bereits geschrieben, gibt es Gesellschaften und Tarife, die eine andere Regelung vorsehen. Das betrifft sowohl die Rabattübertragung, Ersteinstufung von Fahranfängern wie auch die Einstufung von Zweitwagen.
Also vor Vertragsabschluss gut informieren.
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Kugelfisch



Anmeldedatum: 23.03.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Mi 23 März, 2011 23:45    Titel:

Der Alte hat Folgendes geschrieben:

In dem Beispiel würde nur die SF 5 übertragen werden. Vorausgesetzt es gab während der Nutzungsdauer keine Unfälle. Die würden noch berücksichtigt werden.


Hierzu hätte ich eine kleine Frage: Was wiegt denn schwerer?
Ein Unfall, der vom 18-jähringen Sohn verursacht wurde oder ein Unfall, den die Mutter herbeiführte, bei dem der Sohn aber am Steuer saß?
Ich gehe mal davon aus, dass bei der Krankenversicherung beides gleich schwer wiegt, oder täusche ich mich?
_________________
Gruß Smile


Zuletzt bearbeitet von Kugelfisch am Do 31 März, 2011 15:00, insgesamt einmal bearbeitet
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Merger
Gast





BeitragVerfasst am: Do 24 März, 2011 00:01    Titel:

Kugelfisch hat Folgendes geschrieben:
Der Alte hat Folgendes geschrieben:

In dem Beispiel würde nur die SF 5 übertragen werden. Vorausgesetzt es gab während der Nutzungsdauer keine Unfälle. Die würden noch berücksichtigt werden.


Hierzu hätte ich eine kleine Frage: Was wiegt denn schwerer?
Ein Unfall, der vom 18-jähringen Sohn verursacht wurde oder ein Unfall, den die Mutter herbeiführte, bei dem der Sohn aber am Steuer saß?
Ich gehe mal davon aus, dass hier beides gleich schwer wiegt, oder täusche ich mich?


Was hat diese Anmerkung mit der vorhergehenden Antwort zu tun.

Kugelfisch - bitte stellen Sie ihre Fragen präziser, dass man Ihnen auch antworten kann.

Beste Grüße!
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Der Alte



Anmeldedatum: 31.01.2011
Beiträge: 181

BeitragVerfasst am: Do 24 März, 2011 14:59    Titel:

In den Bedingungen steht:
Zitat:
[Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertragesliegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen.]...

Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle [...] zurückgestuft.


Da der VN bei einer Rabattübertragung erklärt, dass er nicht nur gelegentlich das Fahrzeug im Zeitraum von-bis genutzt hat, würde dieser Schaden angerechnet werden. Uninteressant, ob die Mutter mit im Fahrzeug saß oder nicht.
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Max75



Anmeldedatum: 11.10.2011
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: Di 11 Okt, 2011 12:23    Titel:

Wenn du eine neue Versicherung suchst, würde ich dir auf alle Fälle erstmal einen Preisvergleich von Versicherungen im Internet empfehlen. So kannst du einiges an Geld sparen. Wink

Gruß
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