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nesto11
Anmeldedatum: 19.10.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di 19 Okt, 2010 09:10 Titel: KFZ Schadensregulierung |
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Hallo zusammen,
ich hab mich mal bei euch angemeldet weil ich ein kleines Problem habe…
Es betrifft mich nicht selbst sondern einen Arbeitskollegen. Ich muss dazu sagen dass ich mich in solchen Sachen auch nicht wirklich auskenne, deswegen möchte ich die Frage mal hier stellen…
Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps… Folgendes:
Das ganze Szenario ist ca. zwei Wochen her.
Mein Arbeitskollege (A) wollte auf dem Grundstück wo er zur Miete wohnt mit seinem VW Passat zurücksetzten. Gleichzeitig wollte ein Besucher (B) auf dem besagten Grundstück ebenfalls sein Auto rückwärts bewegen. Beide berührten sich dann jeweils mit dem Heck.
A hat zwei Zeugen – B hat einen Zeugen
(Der Schaden am Fahrzeug von A beläuft sich auf ca. 1300 Euro)
B stieg aus und rief gleich „Wieso bist Du mir reingefahren?“
A hat die Polizei gerufen. Die Polizei hat gesagt das sei ein privates Grundstück daher könne sie nichts machen. Sie müssten es unter sich regeln. Von daher kam es zu keiner Unfallaufnahme.
Es wurden die Daten zwischen A und B ausgetauscht.
Die Versicherung von B hat nun von A einen Kostenvoranschlag, Bilder vom Schaden und den Unfallhergang angefordert.
Alles wurde erledigt. Nun kam folgender Brief von der Versicherung von B:
Sehr ge… (blablabla)
Die Aussagen zum Schadenhergang wiedersprechen sich. Unser Versicherungsnehmer (B) gibt an, das er zurückfahren wollte, als er die aufleuchtende Rückfahrlampe Ihres PKW’s (A) sah. Im Folgenden sollen Sie auf das Fahrzeug aufgefahren sein. Unabhängige Zeugen, die entweder den einen oder anderen Sachverhalt bestätigen können, sind nicht vorhanden. Das Unfallgeschehen ist somit nicht eindeutig aufzuklären. Wir werden deshalb eine Haftungsverteilung von 50% vornehmen und uns an Ihrer (A) Schadensaufwendungen zu 50% beteiligen. Unabhängig von der Haftungsverteilung ist der Umstand dass sich der Zusammenstoß auf ihrem Privatgelände ereignete.
Nun wollte ich gern wissen ob das alles so korrekt ist…? Einen Anwalt wollte A nicht einschalten.
Kostet ja auch Geld. Habt ihr vielleicht Tipps???
Danke schon mal im Voraus und einen schönen Tag. |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: Di 05 Apr, 2011 23:03 Titel: |
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Da hat die Versicherung mal richtig entschieden.
Es gibt zwei Arten der Haftung.
A die Verschuldenshaftung
B die Gefährdungshaftung.
Bei der Verschuldenshaftung haftet der Verursacher für einen Schaden nur, wenn er diesen durch ein vorwerfbares Verhalten verursacht oder mitverursacht hat.
Gefährdungshaftung ist, wenn kein Verschulden (Verschuldenshaftung) vorliegt, sondern, der Unfallbeteiligte bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt
Da in diesem Falle keinem eine eindeutige Schuld zugewiesen werden kann, greift hier nur die Gefährdungshaftung. Fiftyfifty |
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