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rep0r
Anmeldedatum: 25.08.2010 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mi 25 Aug, 2010 22:09 Titel: KFZ - Versicherung Zweitwagen |
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Hallo Leute,
es geht um folgendes, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
Meine Lebensgefährtin möchte sich ein Auto kaufen. Sie ist 23 und hat seit mehr als 3 jahren einen Führerschein. Hatte bis dato aber kein eigenes Auto(also auch keine Versicherung),sie ist nur hier und da mal mit meinem Auto gefahren.
Ich bin wie gesagt im Besitz eines Autos, habe seit 9 Jahren einen Führerschein und habe Prozente meiner Eltern übernommen, daher bin ich bei meiner Versicherung auf 50%
Die Frage ist jetzt wie wir das neue Auto am sinnvollsten versichern.
1. Variante:
Sie macht eine neue eigene Versicherung, dann müsste sie wahrscheinlich mit 140% anfangen. Hätte dann aber eine eigene Versicherung und könnte daher schonmal Prozente abbauen.
2. Variante:
Wir versicheren das auto als Zweitwagen bei mir. Dann müsste sie eigentlich niedriger anfagen als 140% oder?
Macht es einen unterschied wenn ich der Versicherungsnehmer und sie der Halter ist?
Was wäre im Falle einer Trennung(Nicht das ich wollte, aber wer weiss schon was in 5 Jahren ist) mit den Pronzenten die sie schon runtergefahren hätte, könnte sie die auf eine eigene Versicherung umschreiben lassen?
Wäre es möglich das sie die Zweitwagenversicherung selber zahlt? Wenn wir sie als Halter eintragen zahlt sie ja die Steuer schonmal. Aber zwei Versicherungen würden doch nen ganz schönes Loch in mein Konto hauen
Danke für die Hilfe! |
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chrisroga
Anmeldedatum: 26.08.2010 Beiträge: 3
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Verfasst am: Do 26 Aug, 2010 09:48 Titel: |
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Immer wieder ein großes Thema "wie versichere ich den Zweitwagen richtig".
Zur deiner Variante 1.) Fahranfängerregelungen unter SF 1/2 (also circa 100% bis 140%) sind mir keine bekannt. In diesem konkreten Fall wird es wohl auch eher eine Führerscheinregelung sein, da die entsprechende Person den Führerschein seit mehr als 3 Jahren hat.
Zur Variante 2.) Bei einer Zweitwagenregelung ist die Voraussetzung das das Fahrzeug auch auf den gleichen Versicherungsnehmer wie beim Erstwagen zugelassen wird (ggf. lassen andere Versicherer auch einen anderen Halter zu). Die Einstufung beim aktuellen Versicherer ist zu hinterfragen (vermutlich ögend was von SF 3 (70%) oder SF 2 (85)). Es könnte aber auch eine sogenannte "Partnerregelung" bei deiner Versicherung geben welche im Optimalfall eine Einstufung mit SF 2 (85%) ermöglichst, einfach mal hinterfragen. Bei dieser Partnerregelung kann dann das Fahrzeug und die Versicherung auf den Namen des Partners laufen. Aber Achtung oft sind diese unter Punkt 2.) genannten Lösungen nur Sondereinstufungen beim jeweiligen Versicherer und gelten auch nur hier, also bei einem Wechsel der Gesellschaft wird dann nur die Vertragsdauer weiter bestätigt (nicht die Tatsächliche Schadenfreiheitsklasse).
Tipp: schaue dir mal die Zweitwagenregelung der Janitos Versicherung an (gehört zur Gothaer), hier kann ein Zweitwagen bis auf SF 10 (45%) ab Beginn eingestuft werden: Die Janitos Versicherung verkauft Ihre Produkte aber nur über Versicherungsmakler. Falls du keinen hast kanst du dich gerne bei uns melden
Sicherlich wird du aber auch noch den einen oder anderen Rat hierzu erhalten.
Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben, viel Erfolg weiterhin... |
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