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rokxxa
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo 17 Nov, 2008 17:20 Titel: Keine BUV bei ADS-Erkrankung? |
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| Ich ärgere mich gerade maßlos über meine "Haus- und Hof-Versicherung", bei der ich praktisch alle meine Versicherungen habe, weil sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für meinen 18-jährigen Sohn erstmal "zurückgestellt" hat. Der Grund ist, dass mein Sohn an ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) leidet und zwar schon immer. Er wird seit vielen Jahren recht erfolgreich behandelt, ist sehr gut medikamentös eingestellt und hat jetzt eine Ausbildung als Koch angefangen. Die Versicherung meint aber offenbar, dass die Gefahr, dass er wegen seiner ADS-Erkrankung berufsunfähig wird, so groß ist, dass sie den Antrag jetzt zwar nicht rundheraus abgelehnt hat, ihn aber auf Eis legt und erst im Oktober 2011 (nach Abschluss der Ausbildung) den Antrag noch einmal prüfen will. Ich kann das nicht versehen, weil das bedeutet, dass er diesen heute wichtigen Schutz jetzt nicht bekommt, obwohl eine Berufsunfähigkeit ja durchaus aus ganz anderen Gründen eintreten könnte. Ich denke an eine Lebensmittelallergie oder einen Unfall, durch den er nicht mehr als Koch arbeiten kann. Ich wüßte gern mal, was man gegen so etwas unternehmen kann. Kann die Versicherung denn nicht einen Ausschluss in den Vertrag aufnehmen, so dass eine Berufsunfähigkeit, die ihre Ursache in der ADS-Erkrankung hat, von ihrer Leistungspflicht befreit? |
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allbest
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: Di 18 Nov, 2008 12:05 Titel: |
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Hallo Rokxxa!
Im großen und ganzen ist es bei dieser Konstellation besser jetzt eine Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler zu machen. Dieser fragt Anonym bei verschiedenen Gesellschaften an ob diese dieses Risiko annehmen. Es gibt sogar die Varianten das Ihr Sohn angenommen wird und ein Mehrbeitrag gezahlt wird. Dann ist aber alles versichert. Die zweite Variante wäre ein Ausschluß der Vorhandenen Krankheit, wie Sie es ja schon beschrieben hatten.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung!
T. Mertin |
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PatrickSaar
Anmeldedatum: 06.02.2009 Beiträge: 29
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Verfasst am: Fr 06 Feb, 2009 14:10 Titel: |
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| Naja, der Rat ist mit Vorsicht zu genießen, denn die ADS kann natürlich immre als Grund für die Berufsunfähigkeit herangezogen werden. |
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