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eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Die meisten Versicherungsverträge laufen über ein oder mehrere Jahre. Werden sie nicht gekündigt, werden sie automatisch verlängert. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss drei Monate vor Ablauf schriftlich eingereicht werden. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung bei einem Monat. Ausnahmen sind die Kranken- und Lebensversicherungen. Sie können, sofern sie seit mindestens einem Jahr bestehen, jederzeit gekündigt werden.