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Für den Zeitraum, den der Versicherungsnehmer stationär in einem Krankenhaus oder einer Klinik behandelt wird, zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung jeden Tag einen im Vertrag vereinbarten Betrag, unabhängig davon, wie hoch die entstandenen Kosten sind. Mit den Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung lässt sich beispielsweise eine Haushaltshilfe oder ein Vertreter im Betrieb finanzieren.