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Kinder sind über die Gesetzliche Unfallversicherung nur für die Zeit im Kindergarten oder der Schule sowie auf dem Weg dorthin und zurück versichert. Unfälle, die im Rahmen der Freizeit, ob nun beim Fußball oder im Schwimmbad, passieren, werden nicht berücksichtigt. Hierfür gibt es die Kinderunfallversicherung, mit der sich die finanziellen Folgen etwa für Umbauten auffangen lassen. Es handelt sich um eine Private Unfallversicherung, die bis zum 16. Lebensjahr gilt. Anschließend muss die Kinderunfallversicherung in eine auf die Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmte Police umgestellt werden.