Achtung: Dieses Forum und seine Mitglieder geben nur ihre
eigene Erfahrung wieder. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte
an einen Rechtsanwalt!
Kinder genießen direkt nach der Geburt Krankenversicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil seit drei Monaten versichert ist und die Anmeldung des Kindes innerhalb von zwei Monaten erfolgt. Der Versicherungsschutz entspricht dem des versicherten Elternteils. Risikozuschläge oder Ausschlüsse sind bei der Kindermitversicherung nicht vorgesehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder kostenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung muss ein eigener beitragspflichtiger Vertrag geschlossen werden.