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Mit der Kapitallebensversicherung werden sowohl der Todes- als auch der Erlebensfall berücksichtigt. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit stirbt, erhält der im Vertrag genannte Begünstigte, in aller Regel der Ehepartner, den Versicherungsbetrag ausgezahlt. Im Erlebensfall geht das angesparte Kapital inklusive einer Überschussbeteiligung sowie der Verzinsung an den Vertragsnehmer.