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Ist die Anerkennung eines Versicherungsschadens widerrufbar?

 
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alvea



Anmeldedatum: 22.10.2010
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr 22 Okt, 2010 15:30    Titel: Ist die Anerkennung eines Versicherungsschadens widerrufbar?

Hi,

ich habe einen Haftpflichtschaden, den die gegnerische Versicherung vor 3 Wochen anerkannt hat. Am selben Tag bat ich schriftlich per E-Mail um Auszahlung des Nettobetrages. Mir wurde am Telefon zuvor bestätigt, dass es kein Problem wäre.

Da ich nun schon 2 mal angefragt habe, frage ich mich wo das Geld bleibt. Heute wurde mir gesagt" Ist ja komisch die Akte liegt beim Gruppenleiter" Sie kümmere sich drum.

Meine Frage ist eigenlich eine ganz andere. Ich habe die Befürchtung, dass die Versicherung eventuell einen Fehler bei der Bearbeitung entdeckt hat. Ich hatte an meinem KFZ bereits früher einen Schaden, was ich auch angab. Dieser wurde damals von der Versicherung bezahlt, aber nicht repariert. Ich hatte trotzdem versucht den Schaden geltend zu machen, weil ich nicht genau wusste, welche Teile früher beschädigt wurden. (Waren nicht sichtbare Winzigkeiten). Die Versicherung hat den Kostenvoranschlag in Höhe von 1200 € voll anerkannt. Aber ich denke die Motorhaube z.B. wurde schon mal anerkannt, andere Beschädigungen sind aber neu. Die müssten doch das Gutachten vom letzten Fall einholen...aber dafür ging die Entscheidung fiel zu schnell...

Meine Frage also: Kann eine Versicherung Ihre Entscheidung rückgängig machen?

LG
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Rainer



Anmeldedatum: 10.09.2010
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi 27 Okt, 2010 14:29    Titel:

Sollte sich ein anderer Sachverhalt herausstellen, so ist Versicherung ersteinmal dazu verpflichtet, dich darüber zu informieren. Da ein Irrtum des Versicherungsnehmers nicht ausgeschlossen werden kann, müsstest du darauf hin die Chance bekommen den Sachverhalt sogar ein weiteres Mal zu erläutern bzw. zu korrigieren.

Die Anerkennung des neuen Schadens werden sie dir wohl nicht aberkennen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben sie deinen alten Schaden nun zwei mal anerkannt? Sollte dies der Fall sein, wird man sich bei dir sicherlich noch melden, damit du deine Aussage eventuell klarstellen kannst.

Ansonsten ist die Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet dir den vollen Schadensbetrag auszuzahlen. Selbst bei Falschangaben müssten sie dir ersteinmal den vollen Betrag auszahlen, da sie von der Redlichkeit des Versicherungsnehmers auszugehen hat. Allerdings kann bei neuer Beweislage das Urteil natürlich auch angefochten werden.
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