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| Autor |
Nachricht |
rolfo
Anmeldedatum: 24.09.2008 Beiträge: 10
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Verfasst am: So 05 Okt, 2008 00:34 Titel: Inanspruchnahme mehrerer Vers. bei einem Fall ? |
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Hallo
Kann/darf man in D mehrere private Versicherungen einer Art abschließen und im Schadens/Leistungs-Fall dann auch gleichzeitig in Anspruch nehmen?
Z.B. mehrere private Kranken(ZUSATZ)Vericherungen, BU-Versicherungen, Unfallversicherungen.
Oder gibt es da eine zentrale Stelle die das verwaltetet und unterbindet?
Danke
Viele Grüße |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 17 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Do 23 Okt, 2008 13:39 Titel: |
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kann man.
man zahlt ja auch entsprechend mehr prämien - und gibt beim abschluss auch andere versicherungen an. wenn die versicherung die anträge annimmt, ist sie auch damit einverstanden.
nur doppelversicherungen (2x hausrat oder 2x Kaskoversicherung etc.) wären nicht gestattet (die ältere würde zahlen) - es darf zu keiner bereicherung kommen.
lg
die geldmarie |
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Max_Michel
Anmeldedatum: 29.08.2008 Beiträge: 27
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Verfasst am: Fr 24 Okt, 2008 13:37 Titel: |
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STOP!
Bei Krankenzusatzversicherungen verlangen die Versicherer die Original-Rechnung, man kann sie also nur bei einem Versicherer in Anspruch nehmen. Von daher sollten auf Gar keinen Fall zwei Zusatzversicherungen zum gleichen Risiko abgeschlossen werden!!!
Zwei Unfall- oder BU-Versicherungen darf man allerdings haben. Bei BU sollte man aber nicht mehr absichern, als man verdient! _________________ Eine befreundete Versicherungs-Seite inkl. Blog, OHNE Verkauf:
http://saar.sa.ohost.de/ |
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geldmarie
Anmeldedatum: 11.09.2008 Beiträge: 17 Wohnort: Wien
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Verfasst am: Fr 24 Okt, 2008 16:18 Titel: |
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| Max_Michel hat Folgendes geschrieben: | STOP!
Bei Krankenzusatzversicherungen verlangen die Versicherer die Original-Rechnung, man kann sie also nur bei einem Versicherer in Anspruch nehmen. Von daher sollten auf Gar keinen Fall zwei Zusatzversicherungen zum gleichen Risiko abgeschlossen werden!!! |
stimmt - da war ich zu kurz angebunden:
die krankenversicherung doppelt abzuschließen macht natürlich auch keinen sinn, da ja die leistungen nur einmal erbracht werden.
wie schon erwähnt: eine versicherung darf nicht in betrügerischer absicht abgeschlossen werden. |
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