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Versicherungen, die zur privaten, also individuellen Vorsorge abgeschlossen werden, fallen unter den Begriff Individualversicherung. Sie wird auch als Privat- oder Vertragsversicherung bezeichnet. Um eine Individualversicherung handelt es sich beispielsweise bei einer Lebensversicherung, einer privaten Unfallversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung hingegen ist keine Individualversicherung.