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Bert11081982
Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 65
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Verfasst am: Mo 27 Jun, 2011 12:54 Titel: Hundehalterhaftpflicht in Niedersachsen |
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| Zitat: | Am 01.07.2011 tritt in Niedersachsen das “Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes” in Kraft, das alle Hundebesitzer in Niedersachsen zum Abschluß einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Versicherung gilt für alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten. Niedersachsen ist damit das vierte Bundesland nach Hamburg, Sachsen-Anhalt und Berlin, das eine Haftpflichtsversicherungspflicht für alle Hunde einführen wird. Aktuell sind nach statistischen Erhebungen ca. 30% der Hunde in Deutschland ohne Versicherungsschutz.
Die 3 Kernpunkte des “Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes” sind:
•Pflicht zur Erbringung eines Sachkundenachweises für neue Hundehalter:
Wer in Niedersachsen zukünftig einen Hund halten will und nicht nachweisen kann, in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten zu haben, muss einen Sachkundenachweis, also eine Art “Hundeführerschein”, vorweisen können. Diese Regelung tritt nach Ablauf einer Übergangsfrist von 2 Jahren am 01.07.2013 in Kraft.
•Pflicht zur Kennzeichnung aller Hunde (Chippen):
Alle Hunde ab einem Alter von 6 Monaten müssen ab 01.07.2011 durch einen Chip im Ohr gekennzeichnet werden, auf dem Informationen über den Hund selbst, insbesondere aber auch über den Hundehalter gespeichert sein sollen. Dies soll es erleichtern, Hunde zu identifizieren und ihrem Besitzer zuzuordnen.
•Pflicht zum Abschluß einer Hundehalterhaftpflichtversicherung:
Die Pflicht, ab 01.07.2011 eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner zu haben ist der Kernpunkt des neuen Gesetzes. Es verpflichtet jeden Hundehalter, seinen “besten Freund” ab einem Alter von 6 Monaten zu versichern.
Da Tierversicherungen Sache der Bundesländer sind, gelten in der Regel in den Bundesländern ganz verschiedene Gesetze und Regeln. So gilt in Hamburg – einem der Bundesländer mit Versicherungspflicht – beispielsweise, dass ein Rottweiler immer einen Maulkorb tragen muss und immer an der Leine gehalten werden muss und haftpflichtversichert sein muss. Der selbe Hund dürfte aber beispielsweise in Thüringen frei herumlaufen, so lange er nicht als “verhaltensauffällig” gilt. In Bayern muss der selbe Hund einen “Wesenstest” bestehen, damit er in diesem Bundesland überhaupt gehalten werden darf.
Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, ähnliche “Hundehalterhaftpflicht-Gesetze” auf den Weg zu bringen. (Quelle: versicherungsbote.de)
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Schönen Gruß  |
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Lisa
Anmeldedatum: 09.02.2012 Beiträge: 12
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Verfasst am: So 12 Feb, 2012 21:05 Titel: |
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| Die Hundehaftpflicht betrachte ich als sehr sinnvoll! Das mit dem Chippen ist... naja, noch akzeptabel. Aber der Sachkundenachweis ist Blödsinn: ich kenne Hundehalter, die nach dem 4. , 5. Hund immernoch keine Ahnung von Hundeerziehung haben und deren Hunde, aufgrund falscher Erziehung, unberechenbar und Wadenbeisser sind. |
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