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testbild
Anmeldedatum: 02.05.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: Sa 02 Mai, 2009 22:12 Titel: Hundehaftpflicht |
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Hallo,
ich habe einen Beagle (kein "großer" oder "Kampfhund" nach LHundG NRW). Mich würde interessieren ob die Versicherung überhaupt greift wenn ich den Hund im Wald (keine ausgeschriebene Freilauffläche) ohne Leine laufen lasse und er einen Fahrradfahrer zu Fall bringt oder sonst so etwas passiert. Einige Versicherer schreiben sowas wie "mitversichert ist das Führen ohne Leine soweit dies nicht gesetzlich verboten". Wenn ich das LHundG aber richtig verstehe muss ich meinen Beagle aber immer ausserhalb ausgeschriebener Freilaufflächen anleihnen? Wie ist es wenn mir mein Hund (wieder ohne Leine) von meinem Grundstück abhaut, über die Strasse rennt und einen Verkehrsunfall verursacht?
Liebe Grüße, Ulli |
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MarWei
Anmeldedatum: 05.05.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 05 Mai, 2009 13:32 Titel: |
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Puh, schwierige Frage, auf die ich spontan keine Antwort weiß. Da ich einen Labrador Retriever besitze würde es mich aber ebenfalls interessieren. Hoffe also auf Antworten
Gruß Markus |
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Susannchen
Anmeldedatum: 25.03.2009 Beiträge: 35
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Verfasst am: Mi 06 Mai, 2009 14:46 Titel: |
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| Wenn du ihn ohen Leine durch die Stadt führst, bezahlt die Versicherung nicht. |
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philipp v
Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 19 Wohnort: Regensburg - Neumarkt
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Verfasst am: Fr 08 Mai, 2009 11:09 Titel: |
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Wie ist es wenn mir mein Hund (wieder ohne Leine) von meinem Grundstück abhaut, über die Strasse rennt und einen Verkehrsunfall verursacht?
Liebe Grüße, Ulli
In diesem Fall bezahlt die Hundehalter Haftplicht Versicherung! bzw. die Private Haftplicht im Rahmen der Vorsorgeversicherung, aber nur wenn das erste mal ein Hund angeschaft wird.
1 Monat nach Aufforderung durch den Versicherer (meist mit der Prämienabrechnung) muss mann den Hund dann aber mit angeben, und extra versichern.
Gruß Philipp Vögeler _________________ http://philipp-voegeler.egalite.de/
schauen staunen sparen |
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