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skippi
Anmeldedatum: 27.04.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 27 Apr, 2011 09:30 Titel: Hundehaftpflicht drückt sich vor Zahlung |
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| Hallo,habe bei der Generali eine Tierhalterhaftpflicht. Unser Hund(Laprador-Retrievermix) ist 11 Jahre und hat nun zum ersten Mal einen anderen Hund gebissen. Die Halterin schickte mir die Tierarztrechnung und ich reichte sie bei Generali ein. Antwort, generali zahlt nur 50%, da die andere Halterin ihren Hund hätte wegziehen müssen. Ist das nicht ein Witz! Wer hat Erfahrung mit sowas? |
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Merger Gast
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Verfasst am: Mi 27 Apr, 2011 10:02 Titel: |
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Hallo Skippi,
schildern Sie uns bitte einmal wie es zu diesem Biss kam!
Wenn es ein Gerangel zwischen 2 Hunden gab, wäre die Antwort von der Generali nicht falsch.
Dies bedeutet aber auch für Sie selbst, dass hier keine weiteren Zahlungen von Ihnen erfolgen müssen.
Gruß Merger |
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skippi
Anmeldedatum: 27.04.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Mi 27 Apr, 2011 12:41 Titel: |
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Hallo,das war kein Gerangel. Sie haben sich nur beschnüffelt und dann sind wir auch schon weitergegangen. Mein Hund hat sich dann abrupt umgedreht und den anderen Hund gebissen. Also ist für mich mein Hund Schuld. Aber die Versicherungen drehen es ja immer so, wie sie es brauchen.
Gruß skippi |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: Mi 27 Apr, 2011 14:16 Titel: |
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Hallo skippi
wie hast Du den Vorfall der Generali geschildert, die wollten doch den Hergang wissen? Gabs da eine schriftliche Schadenmeldung oder hast Du den Schaden telefonisch gemeldet. Beschreibe das doch mal ein bisschen näher.
Lena |
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Merger Gast
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Verfasst am: Do 28 Apr, 2011 11:25 Titel: |
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| skippi hat Folgendes geschrieben: | Hallo,das war kein Gerangel. Sie haben sich nur beschnüffelt und dann sind wir auch schon weitergegangen. Mein Hund hat sich dann abrupt umgedreht und den anderen Hund gebissen. Also ist für mich mein Hund Schuld. Aber die Versicherungen drehen es ja immer so, wie sie es brauchen.
Gruß skippi |
Hallo...
in den Versicherungsbedingungen steht folgendes:
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr von unberechtigter Schadenersatzansprüchen und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Dies bedeutet aber auch gleichzeitig für Sie, dass Sie gegenüber einem 3. keine Schuld zugeben dürfen.
Viele Grüße! |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: Do 28 Apr, 2011 11:35 Titel: |
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Hallo Merger,
ich habe es schon mehrfach erlebt, dass der VN den Schadenhergang "falsch" gemeldet hat. Der Schadenbearbeiter, der 500 km weiter die Akte bearbeitet, fällt seine Entscheidung nach den Angaben die der Schädiger und der Geschädigte machen. Hier gleich zu sagen, dass die Versicherung sich drücken will, ist für meine Begriffe voreilig. Skippi steht erstmal in der Bringeschuld, bevor da näher darauf eingegangen werden kann. Ist es so, wie er uns dargestellt hat muss und wird die Versicherung leisten. Warten wir doch mal, bis er sich meldet.
Grüsse Lena |
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skippi
Anmeldedatum: 27.04.2011 Beiträge: 3
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Verfasst am: Sa 30 Apr, 2011 10:41 Titel: |
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| Also ich habe den Schaden online über die Schadenmeldungsseite gemeldet. Habe aber weder telefonisch noch schriftlich eine Rückmeldung bekommen. Nur bei der Geschädigten wurde telefoniert und nachgefragt. |
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Merger Gast
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Verfasst am: Sa 30 Apr, 2011 12:44 Titel: |
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| skippi hat Folgendes geschrieben: | | Also ich habe den Schaden online über die Schadenmeldungsseite gemeldet. Habe aber weder telefonisch noch schriftlich eine Rückmeldung bekommen. Nur bei der Geschädigten wurde telefoniert und nachgefragt. |
Nach einem Schaden, wird immer die Geschädigte angeschrieben und um eine ausgefüllte und unterschriebene Schadensmeldung gebeten.
Danach prüft das VU ob überhaupt ein Schaden des VN vorliegt,
bzw. wie hoch die Beteiligung ist.
Gruß Merger |
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Lena
Anmeldedatum: 20.03.2011 Beiträge: 117
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Verfasst am: So 01 Mai, 2011 12:06 Titel: |
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Hallo skippi
bei einem Schaden prüft die Versicherung, ob eine Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vorliegt. Die Gesetzestexte sind "allgemein" verfasst und werden duch aktuelle Rechtssprechung immer konkreter ausgelegt. Hat der Geschädigte ihm zumutbare Handlungen zur Abwehr oder Minimierung des Schadens ausgeführt? Die Versicherung ist im Interesse der Versichertengemeinschaft verpflichtet zu prüfen, ob ein berechtigter Anspruch vorliegt und in welcher Höhe. Hierbei sind die Schadenbearbeiter von den Aussagen des Verursachers, des Geschädigten und eventueller Zeugen abhängig. Werden hier Fehler bei der Wiedergabe des Schadenherganges gemacht, sind fehlerhafte Entscheidungen der Sachbearbeiter vorprogrammiert.
Es reicht für die Beantwortung Deiner Frage nicht aus, dass wir wissen wie Du die Schadenmeldung übermittelt hast, sonder wie Du und der Geschädigte diese formuliert haben.
Lena |
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