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Handy kaputt- Haftpflicht will nicht zahlen

 
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locke



Anmeldedatum: 23.06.2010
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BeitragVerfasst am: Mi 23 Jun, 2010 15:15    Titel: Handy kaputt- Haftpflicht will nicht zahlen

Hallo erst einmal,

folgendes ist passiert:

Ich habe das Handy eines Freundes kaputt gemacht Sad

Die Vorgeschichte:

Ein Freund von mir und ich verließen zusammen die Wohnung von gemeinsamen Bekannten, die im ersten Stock wohnen.
Kurz nachdem wir die Haustüre verlassen haben gab er mir sein Handy, weil ich jmd. anrufen wollte und bei meinem Handy der Akku leer war.
Als ich anfing die Nummer in sein Handy einzutippen, stolperte ich vor der Treppe, so das mir das Handy aus der Hand fiel und wie hätte es auch anders sein sollen fiel es natürlich die Treppe runter. Das Handy ist ca. 4-5 Stufen runtergefallen und dann unglücklich auf die Ecke gefallen, so das das Display (iPhone) defekt war und sich leicht aus dem Rahmen löste.
Den Schaden meldete ich sofort meiner Privathaftpflichtversicherung.

Ein paar Tage später hatte der besagte Freund das Telefon bei meiner Versicherung abgegeben.
Gestern nun erhielt er einen Brief von der Versicherung, dass die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen werden, da die Gutachterfirma der Versicherung zu dem Ergebnis gekommen war, dasss der Defekt nicht mit dem gemeldeten Schaden im Einklang zu bringen sei.

Ich verstehe das nicht, denn es ist genauso passiert und ich bin jetzt total ratlos...
Kann ich etwas dagegen tun? Widerspruch einlegen?!
Ich hoffe jemand kann mir helfen

Vielen Dank und liebe Grüße
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geldmarie



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BeitragVerfasst am: Mi 23 Jun, 2010 15:55    Titel: Re: Handy kaputt- Haftpflicht will nicht zahlen

locke hat Folgendes geschrieben:

Ich verstehe das nicht, denn es ist genauso passiert und ich bin jetzt total ratlos...
Kann ich etwas dagegen tun? Widerspruch einlegen?!
Ich hoffe jemand kann mir helfen
Vielen Dank und liebe Grüße


ruf einmal bei deiner Haftpflichtversicherung an und erfrage den tatsächlichen ablehnungsgrund.

in der haftpflicht (zumindest ist es in österreich so) wird das ausleihen und arbeiten mit einer sache zumeist (wenn nicht anders vertraglich gelöst) wie "eigenes eigentum" betrachtet - und daher entsprechende schäden abgelehnt.

mehr infos: http://www.geldmarie.at/versicherungen - Tätigkeitsschäden

nehme an, das könnte auch bei dir so interpretiert worden sein.

lg
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Zuletzt bearbeitet von geldmarie am So 04 Jul, 2010 20:37, insgesamt einmal bearbeitet
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locke



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BeitragVerfasst am: Do 24 Jun, 2010 16:36    Titel:

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Haftpflichtversicherung hat ja den genauen Grund angeben.
In den Brief stand, dass der Schadensanspruch zurückgewiesen wurde, da die Gutachtenfirma der Versicherung gemeint hat, dass der Schaden nicht so enstanden sein kann, wie ich den geschildert habe.

Außerdem war das Iphone nicht geliehen, da der Besitzer neben mir war. Wäre er jedoch nicht dabei gewesen, wäre das Handy geliehen.


Liebe Grüße
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geldmarie



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BeitragVerfasst am: Do 24 Jun, 2010 17:08    Titel:

locke hat Folgendes geschrieben:
Vielen Dank für deine Antwort.
Die Haftpflichtversicherung hat ja den genauen Grund angeben.
In den Brief stand, dass der Schadensanspruch zurückgewiesen wurde, da die Gutachtenfirma der Versicherung gemeint hat, dass der Schaden nicht so enstanden sein kann, wie ich den geschildert habe.
Außerdem war das Iphone nicht geliehen, da der Besitzer neben mir war. Wäre er jedoch nicht dabei gewesen, wäre das Handy geliehen.
Liebe Grüße


bei dieser formulierung wird dir ja fast versuchter versicherungsbetrug vorgeworfen - das würde ich unbedingt näher hinterfragen.
ad geliehen: ich kenne zwar die deutschen hp-bedingungen nicht - in österreich ist es aber egal, wo der besitzer gerade ist.
damit gearbeitet, verwendet = geliehen = tätigkeit = tätigkeitsschaden = ablehnung (falls nicht mitversichert)

lg
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locke



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BeitragVerfasst am: Do 24 Jun, 2010 19:51    Titel:

Was kann ich denn gegen den Vorwurf unternehmen?

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, was ich da bei der Versicherung näher hinterfragen kann/soll, weil die ja meinten, dass der Gutachter von denen das begutachtet hat und meinen geschilderten Schaden nicht nachvollziehen kann.

Ich finde es eine Dreistigkeit, dass die Versicherung mir einen Betrug vorwirft.
Also bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig, als das einfach so hinzunehmen? (obwohl meine Aussage der Wahrheit entspricht)
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geldmarie



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Wohnort: Wien

BeitragVerfasst am: Do 24 Jun, 2010 20:40    Titel:

locke hat Folgendes geschrieben:
Was kann ich denn gegen den Vorwurf unternehmen?

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, was ich da bei der Versicherung näher hinterfragen kann/soll, weil die ja meinten, dass der Gutachter von denen das begutachtet hat und meinen geschilderten Schaden nicht nachvollziehen kann.

Ich finde es eine Dreistigkeit, dass die Versicherung mir einen Betrug vorwirft.
Also bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig, als das einfach so hinzunehmen? (obwohl meine Aussage der Wahrheit entspricht)


da gibt es wohl nur 4 möglichkeiten:

1. anrufen und fragen, WARUM sie zu dieser annahme kommen
2. rechtsanwalt beauftragen (ideal, wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden)
3. neue versicherung suchen
4. auf den sachverhalt beharren und um kulanzlösung ersuchen

lg
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locke



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BeitragVerfasst am: Fr 25 Jun, 2010 17:50    Titel:

Heute habe ich endlich bei meiner Versicherung angerufen, nachdem sie gestern den ganzen Tag nicht zu erreichen war.
Die nette Frau am Telefon teilte mir mit, dass es von Seiten der Versicherung keine Möglichkeiten gibt eine Entschädigung zu erhalten.

Nun habe ich mich im Internet schlau gemacht und bin auf einen sogenannten Ombudsmann gestoßen.
Der Ombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Leider dauert das Verfahren bis zu 4 Monaten...aber was tut man nicht alles für sein Recht. Smile

Vielen Dank nochmal für deine zahlreichen Antworten.

Liebe Grüße
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geldmarie



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BeitragVerfasst am: Fr 25 Jun, 2010 17:58    Titel:

gerne;-)
die besagten auskünfte wären mir als kunde zu wenig - eine halbwegs logische begründung für die ablehnung (die bisher gelesenen halte ich nicht für aussagekräftig) würde ich jedenfalls einfordern.
ombudsmann scheint auch eine gute variante.

lg
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locke



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BeitragVerfasst am: Fr 25 Jun, 2010 18:21    Titel:

Das komische ist ja auch noch, dass mir kein Gutachten zugeschickt wurde. Wenn ich mich recht erinnere, müssten sie mir das auch zuschicken, so ist es jedenfalls bei Kfz-Versicherungen. Die Mitarbeiterin vom Ombudsmann war auch verwundert, wieso ich kein Gutachten bekommen habe.

Aber naja was solls...ich hoffe nur, dass es zu meinen Gunsten ausgeht.
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