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Mango
Anmeldedatum: 20.02.2011 Beiträge: 1 Wohnort: Wetzlar
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Verfasst am: Fr 11 März, 2011 16:35 Titel: Halbes Jahr alter Versicherungsfall! |
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Hallo,
Mal angenommen! Die Wohnung von Person A ist vor einem halben Jahr etwa zur hälfte ausgebrannt. Dadurch wurde Person A depressiv und stark Alkehol abhängig. Zudem wusste Person A nicht das sie eine Hausratversicherung hat, da Mutter von Person A dafür zuständig war. Befreundete Person B besuchte nach einem halben Jahr Person A und stellte fest das diese stark Depressiv und Alkehol abhängig war. Daraufhin übernahm Person B die Betreuung von Person A.
Person A berichtet:
Die Wohnung brannte vor einem halben Jahr, danach musste ich umziehen und machte mit der Wohnungsgeselschaft folgende absprache. Sobald ich eine neue Wohnung bekomme räume ich Selbstständig meine verbrannte Wohnung. Aber Wohnungsgeselschaft und Räumungsdienst hielten keine Absprache. Der Räumungsdienst räumte ohne mein wissen meine alte Wohnung komplet leer und warf alles weg. Auch dinge die man noch hätte nutzen können da sie nur verrust waren.
Dies geschah obwohl man mir 2 mal von der Wohnungsgeselschaft versicherte das ich meine Wohnung selbst räumen könne sobald ich eine neue Wohnung hätte.
Person B machte darauf folgenden Vorschlag.
Den Fall der Hausratversicherung vorlegen und hoffen das diese doch noch zahlen würde. Außerdem Wohungsgeselschaft/ Räumungsdienst verklagen da man sämtlichen Hausrat ohne wissen des Eigentümers entsorgt hatte obwohl dieser teilweise noch gebrauchs fähig war.
Frage: Könnte man das jetzt so machen wie Person B vorgeschlagen hat und wie würde man an die Sache heran gehen? Mit welcher Chance würden beide dann Zahlen? Und wo trieft dann der Fall “ohne Schuldhafte Verzögerung” ein?
Mfg Mango |
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Merger Gast
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Verfasst am: Fr 11 März, 2011 18:23 Titel: Re: Halbes Jahr alter Versicherungsfall! |
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| Mango hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
Mal angenommen! Die Wohnung von Person A ist vor einem halben Jahr etwa zur hälfte ausgebrannt. Dadurch wurde Person A depressiv und stark Alkehol abhängig. Zudem wusste Person A nicht das sie eine Hausratversicherung hat, da Mutter von Person A dafür zuständig war. Befreundete Person B besuchte nach einem halben Jahr Person A und stellte fest das diese stark Depressiv und Alkehol abhängig war. Daraufhin übernahm Person B die Betreuung von Person A.
Person A berichtet:
Die Wohnung brannte vor einem halben Jahr, danach musste ich umziehen und machte mit der Wohnungsgeselschaft folgende absprache. Sobald ich eine neue Wohnung bekomme räume ich Selbstständig meine verbrannte Wohnung. Aber Wohnungsgeselschaft und Räumungsdienst hielten keine Absprache. Der Räumungsdienst räumte ohne mein wissen meine alte Wohnung komplet leer und warf alles weg. Auch dinge die man noch hätte nutzen können da sie nur verrust waren.
Dies geschah obwohl man mir 2 mal von der Wohnungsgeselschaft versicherte das ich meine Wohnung selbst räumen könne sobald ich eine neue Wohnung hätte.
Person B machte darauf folgenden Vorschlag.
Den Fall der Hausratversicherung vorlegen und hoffen das diese doch noch zahlen würde. Außerdem Wohungsgeselschaft/ Räumungsdienst verklagen da man sämtlichen Hausrat ohne wissen des Eigentümers entsorgt hatte obwohl dieser teilweise noch gebrauchs fähig war.
Frage: Könnte man das jetzt so machen wie Person B vorgeschlagen hat und wie würde man an die Sache heran gehen? Mit welcher Chance würden beide dann Zahlen? Und wo trieft dann der Fall “ohne Schuldhafte Verzögerung” ein?
Mfg Mango |
Hallo Mango,
Ihre Schilderung ist sehr verwirren.
Um hier antworten zu können, benötige ich noch einige Informationen.
1. wer war die Mieterin der Wohnung? Person A oder die Mutter?
2. sind Sie Person A oder Person B?
3. wurde Person B von amtlicher Stelle als Betreuer eingetragen?
4. wenn nicht, in welchem Verhältnis steht Person B zu Person A?
5. wer bezahlte nach Auszug von Person A die Mieter weiter?
Person A oder die Mutter?
6. Bei dem Wohnungsbrand, gab es doch bestimmt auch weitere Schäden am Gebäude? wenn ja - welche?
7. was ist denn überhaupt aus der Mutter geworden?
8. die Absprache wegen dem in der Wohnung verbliebenen Hausrat - wurde schriftlich getroffen ? mit dem Hauseigentümer ?
Bitte zuerst einmal obige Fragen beantworten!
Beste Grüße! |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Fr 11 März, 2011 18:31 Titel: |
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Gebauer82
Anmeldedatum: 14.03.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 13:35 Titel: |
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| Es ist zu raten sowas gleich zu melden. |
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Der Alte
Anmeldedatum: 31.01.2011 Beiträge: 188
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Verfasst am: Mi 16 März, 2011 14:49 Titel: Bitte um Begründung Ihres Beitrages. |
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@ Gebauer82
Hier trifft das Gleiche zu wie beim Thema Reiserücktrittsversicherung. Bitte begründen. |
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